Zu der Tat war es während eines Waffengeschäfts in einer Wohnung im Klagenfurter Stadtteil Fischl gekommen. Der Salzburger, ein Sportschütze, wollte eine Waffe, die dieser legal erworben hatte, verkaufen.
Der Kärntner leide an einer wahnhaften Störung, sagte Behördensprecher Markus Kitz, war zum Zeitpunkt der Tat aber zurechnungsfähig. „Er wird unserer Ansicht nach einzuweisen sein.“
Gutachter widerspricht Angeklagtem
Der Angeklagte habe sich in den bisher drei Vernehmungen nicht geständig gezeigt und von einem Unfall gesprochen. Der tödliche Schuss aus einer anderen Waffe habe sich gelöst. Dem widerspricht ein Gerichtsgutachter, der von einem angesetzten Schuss in den Hinterkopf spricht.
Laut Gutachten zum Schussgeschehen saß der 39-Jährige an einem Tisch und wollte gerade etwas schreiben, als sich der Verdächtige mit einem Gewehr näherte und „die Waffe an dessen Hinterkopf angesetzt oder nahezu aufgesetzt schräg nach unten abfeuerte.“
Wiederholungsgefahr attestiert
Der Klagenfurter ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und wegen Raubes. Laut der psychologischen Untersuchung ist der Mann zudem drogenabhängig, spielsüchtig und leidet an einer „kombinierten Persönlichkeitsstörung mit schizoiden, ängstlich-vermeidenden sowie auch emotional instabilen Persönlichkeitszügen“. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass der 37-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Auch Wiederholungsgefahr wird ihm attestiert.