Chronik

Frau wegen Beihilfe zu Missbrauch verurteilt

Eine 19 Jahre alte Kärntnerin ist am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie lockte eine 13-Jährige in ein Hotel, damit sie ihr Freund vergewaltigen konnte.

Die junge Frau hatte im Jahr 2018 einem heute 32-jährigen Deutschen dabei geholfen, ein 13-jähriges Mädchen in einem Hotel in Worms (Rheinland-Pfalz) zu missbrauchen. Das Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik ist bereits rechtskräftig.

Nötigung und Kinderpornografie

Der Kärntnerin war neben dem sexuellen Missbrauch auch noch Besitz von Kinderpornografie und schwere Nötigung vorgeworfen worden. Sie hatte den Deutschen über eine Sadomaso-Internetplattform kennengelernt und eine Beziehung mit ihm begonnen. Staatsanwältin Doris Kügler warf der Kärntnerin vor, das Hotel ausgesucht zu haben, in dem sich ihr Freund mit der 13-Jährigen treffen sollte. Sie setzte das Mädchen unter Druck, auch ja am vereinbarten Ort zu erscheinen, ansonsten würde es schlimme Strafen für sie geben. Im April 2018 kam die 13-Jährige ins Hotel, wo der Freund der Kärntnerin das Mädchen missbrauchte. Er machte auch noch Fotos und Videos von den Handlungen, die er der Angeklagten schickte.

Anwalt: Extreme Abhängigkeit zu Freund

Die 19-Jährige war schon bei Prozessbeginn vor einem Jahr geständig. Wie ihr Verteidiger Martin Prett sagte, stehe sie in einem extremen Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Freund. Am Mittwoch stand in der fortgesetzten Hauptverhandlung die Erörterung eines psychiatrischen Gutachtens auf dem Plan. Dieses bescheinigte der jungen Frau eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung: „Aber nicht in dem Ausmaß, dass eine Zurechnungsunfähigkeit vorliegt“, erklärte die Staatsanwältin. Es sei wichtig, dass die Angeklagte eine Psychotherapie macht.

Psychotherapie angeordnet

Dem folgte auch der Schöffensenat: Er ordnete neben der bedingten Haftstrafe an, dass sich die 19-Jährige in Psychotherapie begeben muss. Ihr sei neben ihrem Alter während der Tat vor allem auch ihr Geständnis mildernd zugutegekommen, mit dem sie dem Opfer eine Aussage erspart hatte. „Aber die Tat an sich ist ein Schwerverbrechen“, betonte Richter Dumpelnik. Und mit Verweis darauf, dass die 19-Jährige noch immer eine Beziehung mit dem Haupttäter führt, der in Deutschland noch auf seinen Prozess wartet, meinte der Richter: „Passen Sie auf, in welcher Szene Sie sich bewegen!“

Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Staatsanwältin Kügler erklärte Rechtsmittelverzicht.