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Bildung

Uni wünscht sich mehr Mindestleistung

Künftig müssen Studenten eine Mindestleistung erbringen, um ihr Studium fortsetzen zu können. Das sieht die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vor. Der Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch sagte, er hätte sich einen höheren Leistungsnachweis gewünscht.

Es geht um 16 ECTS Punkte, die ab dem Studienjahr 2022/2023 innerhalb der ersten vier Semester nachgewiesen werden müssen. Für eine Vorlesung oder Lehrveranstaltung gibt es zwischen drei und fünf Punkte. Ein Bachelor Studium umfasst im Regelfall insgesamt 180 ECTS Punkte. Bei einer Studienleistung von 16 ECTS Punkten innerhalb von zwei Jahren würde die Absolvierung des Studiums mehr als 22 Jahre dauern.

Rektor Vitouch: Kleinste denkbare Dosis

Für den Rektor der Universität Klagenfurt und Vizepräsidenten der Universitätenkonferenz, Oliver Vitouch, sind die jetzt vorgeschriebenen Punkte innerhalb von zwei Jahren die „kleinste denkbare Dosis“.

„Wenn man zum Beispiel will, dass sich die Plätze der Universitäten in den Rankings ändern, damit endlich eine Österreichische Universität auch unter den Top-Hundert der Welt in einem der größeren Rankings vorkommt, dann muss man etwas dafür tun, dass diese Entwicklung möglich ist. Diese Zielsetzung, die sehr stark mit Leistungsfähigkeit zu tun hat, passt mit anderen Zielsetzungen, zum Beispiel der einer maximalen Öffnung der Universitäten, naturgemäß nicht ohne Weiteres zusammen.“

Hochschülerschaft: Druck nicht in Krise erhöhen

Simone Singh, Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft in Klagenfurt sagte, es sei nicht die Zeit um den Druck auf die Studentinnen und Studenten zu erhöhen: „Für uns Studierende ist nicht klar, warum gerade jetzt in der Krise, noch mehr Druck auf die Studierenden aufgebaut werden soll. Die Studenten haben ohnehin schon Probleme und Mehrbelastungen durch Berufstätigkeit oder Kinder- oder andere Betreuungspflichten.“

Was mit der neuen Gesetzesnovelle nun doch nicht angetastet wird, ist die Anzahl der Prüfungstermine pro Semester. Da sind die Universitäten auch weiterhin verpflichtet, drei Termine pro Semester anzubieten.