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Chronik

Fast Entlassung nach Social Media Posting

In Coronavirus-Zeiten legen Arbeitgeber in sensiblen Bereichen auf die Verschwiegenheit der Mitarbeiter besonderen Wert. Im Klinikum Klagenfurt warnte der Zentralbetriebsrat, die Treuepflicht einzuhalten. In einem Fall wurde ein Mitarbeiter wegen eines Postings fast entlassen.

In dem Fall schrieb einer der fast 8.000 KABEG-Mitarbeiter in einem Posting von grober Fahrlässigkeit und dass Personal falsch eingeteilt werde. Die KABEG sprach eine fristlose Entlassung aus. Mit Hilfe des Betriebsrates und einer Entschuldigung des Mitarbeiters wurde daraus im Dezember eine strenge schriftliche Ermahnung. Wer sein Unternehmen ins schlechte Licht rückt, auch wenn er Missstände aufzeigen will, verletzt die Dienstpflicht.

Wenn Unkündbarkeit nicht schützt

Arbeitsrechtsexperte Wolfram Lechner von der Arbeiterkammer sagte: „Jede Äußerung, die man als Arbeitnehmer macht, die dem Arbeitgeber einen Schaden zufügen kann, ist aufgrund der Treuepflicht ein Problem. Aber im Besonderen auch im Angestelltenrecht ist es so, der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit, wo ein Verhalten an den Tat gelegt wird, das die Firma in ein schlechtes Licht stellt, kann auch im Einzelfall einen Entlassungsgrund bilden.“

Der KABEG-Betriebsrat machte nach diesem Fall alle Krankenhausmitarbeiter auf die Gesetzeslage aufmerksam. Selbst eine Unkündbarkeit schütze in so einem Fall nicht.

Kritik entweder Betriebsrat oder Arbeiterkammer melden

Wenn man Missständie aufzeigen will, rät die Arbeiterkammer, mit Äußerungen behutsam umzugehen, selbst wenn es um Dinge gehe, die sogar richtig seien, so Lechner: „Der richtige Weg ist prinzipiell der, sich an die Vertretungen zu wenden. Wenn es einen Betriebsrat gibt, an die betriebliche Vertretung, wenn es das nicht gibt, an die Arbeiterkammer zu wenden:“

KABEG-Zentralbetriebsratsobmann Ronald Rabitsch bezieht sich im Schreiben an die Krankenhausbelegschaft auf die Covid-19-Situation, die zu Unverständnis beziehungsweise einem Ärgernis führen könne. Dann solle man sich an die Führungskraft, den Betriebsrat oder die Personalabteilung wenden, nicht mit negativen Postings und Nachrichten in sozialen Medien an die Öffentlichkeit.