Osterfeuer
Pixabay/Jürgen Bremer
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Chronik

Covid-19 Vorgaben bei Osterfeuern

In zehn Tagen werden in Kärnten wieder die traditionellen Osterfeuer entzündet. Doch in diesem Jahr gibt es dafür spezielle Vorgaben. So ist das Abbrennen im öffentlichen Raum nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr gestattet. Auch die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Osterfeuer-Feiern wie sie vor der Pandemie stattfanden, wird es heuer nicht geben. Organisierte Zusammenkünfte rund um Osterfeuer sind nicht erlaubt. Das sieht der Bund vor, wie das Land Kärnten am Dienstag mitteilte. Man habe sich extra dort erkundigt, denn das Abbrennen von Osterfeuern sei eine Tradition in Kärnten und deshalb auch weit verbreitet, so der Coronavirus-Sprecher des Landes, Gerd Kurath.

Osterfeuer wie mit dem Hund Gassi gehen

Für das Osterwochenende gilt daher folgende Regelung: Von 6.00 bis 20.00 Uhr dürfen nicht mehr als vier Personen aus maximal zwei Haushalten sowie sechs Minderjährige an einem Osterfeuer teilnehmen. Von 20.00 bis 6.00 Uhr dürfen nur Personen, die gemeinsam in einem Haushalt wohnen, Osterfeuer entzünden. Weil, so die Begründung, ja nach wie vor eine Ausgangsbeschränkung gelte und das Osterfeuer in diesem speziellen Fall als Aufenthalt im Freien angesehen werde, wie etwa mit dem Hund Gassi gehen.

Nur enge Bezugspersonen erlaubt

Kontakte zu anderen Personen dürfen in dieser Zeit nur stattfinden, wenn es sich dabei um den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelne engste Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister) oder einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird, handelt. Weiters dürfen dabei auf der einen Seite nur Personen aus höchstens einem Haushalt und auf der anderen Seite nur eine Person gleichzeitig beteiligt sein, teilte das Land dazu mit.