Älterer Graureiher steht in seichtem Wasser auf einem Bein
Roland Rauter
Roland Rauter
Tiere

Reiherabschuss wegen Beschwerde gestoppt

Der Fisch- oder Graureiher darf in Kärnten vorübergehend nicht mehr bejagt werden. Der Vogel ist streng geschützt, das Land erlaubte aber per Ausnahmeregelung den Abschuss, um den Fischbestand zu schützen. Dagegen legte BirdLife Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

Seit fast 20 Jahren darf der Fischreiher in Kärnten per Bescheid bejagt werden. Die Zahl richtet sich nach der Anzahl der Brutpaare, die jedes Jahr via Monitoring des Landes ermittelt werden. Nimmt diese ab, wird auch weniger freigegeben. Eine Regelung, die der Vogelschutzorganisation BirdLife aber nicht weit genug geht.

Sie fordert jetzt ein vorübergehendes Aussetzen der Jagd, so Geschäftsführer Andreas Kleewein: „Der Graureiherbestand ist im letzten Jahr unter 100 auf 99 Brutpaare gesunken. Wenn man die Zahlen aus dem Jahr 2002 hernimmt, da gab es noch 168 Brutpaare. So haben wir von BirdLife Österreich eine Beschwerde gegen die Bescheide des Landes eingereicht, um den Abschuss einzudämmen bzw. eine aufschiebende Wirkung zu erreichen.“ Dieser wurde nun stattgegeben.

Fischer beschweren sich

Bis eine Entscheidung getroffen ist, darf der Fischreiher nicht mehr bejagt werden. Sehr zum Missfallen zahlreicher Fischer, die sich jetzt beim Land beschweren, sagte Abteilungsleiterin Renate Scherling. Sie ist zuständig für die rechtlichen Angelegenheiten rund um Jagd und Fischerei. Eine Regulierung des Fischreiherbestandes mittels Abschusskontingenten hält das Land weiter für notwendig, denn auch die Fischbestände in den heimischen Fließgewässern gehen drastisch zurück: „1990 lag die Fischbiomasse noch bei 300 Kilo pro Hektar, 2006 bei 121 Kilo, und in den letzten Jahren sind wir bei 65 Kilo. In kleineren Fließgewässern sind wir deutlich darunter.“

50 Kilo Fisch pro Hektar vorgeschrieben

Das sei fischereiökologisch bedenklich, so Scherling, denn nach der Wasserrahmenrichtlinie, die auch eine EU-Richtlinie ist, ist eine Fischbiomasse von 50 Kilogramm pro Hektar vorgeschrieben. Scherling gab in dem Zusammenhang zu bedenken: „Artenschutz soll für alle Arten gelten, das wird auch bei den Fischern nicht verstanden, dass man sagt, wer schützt die Fische vor den Prädatoren.“ Noch dazu, wo sich in Kärnten neben dem Fischreiher auch noch andere Fressfeinde wie Fischotter und Kormorane weiter ausbreiten.

Beim Land hofft man nun auf eine baldige Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Geht es nach BirdLife braucht es in jedem Fall 130 bis 150 Brutpaare, um wieder von einem günstigen Erhaltungszustand zu sprechen. Wie lange es dauert, bis diese Zahl wieder erreicht ist, kann noch nicht abgeschätzt werden.