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Chronik

Ex-Abgeordneter wegen Quälens vor Gericht

Wegen Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person und Untreue ist am Montag ein 79-jähriger Ex-Nationalratsabgeordneter aus Unterkärnten vor Gericht gestanden. Er soll monatlich von seinem Schützling Geld kassiert haben, der Prozess wurde erneut vertagt.

Staatsanwältin Lisa Kuschinsky wirft dem Angeklagten vor, er habe einen geistig und körperlich behinderten Mann in einem heruntergekommenen Raum wohnen lassen. Zudem soll er auch noch dessen Geld für eigene Zwecke verwendet haben. Der Angeklagte blieb vor Richterin Malina Willgruber dabei, unschuldig zu sein.

Angeklagter weist Vorwürfe von sich

Sein Schützling habe seit etwa 30 Jahren bei ihm gelebt, er sei immer gut behandelt worden. Das Zimmer, in dem er wohne, sei nicht im Keller, früher habe man es als Gästezimmer vermietet. Ein Problem mit seinem Schützling sei gewesen, dass er regelmäßig ins Gasthaus gegangen sei und sich dort betrunken habe. Bei ihm sei er aber immer gut versorgt worden, habe regelmäßig seine Mahlzeiten bekommen. Auch das Zimmer sei stets gereinigt worden.

Polizeibericht nennt „Verlies“

Dem Strafantrag ist anderes zu entnehmen. Polizisten hatten den Behinderten im Herbst 2019 einmal nach Hause gebracht und dokumentiert, in welchem Zustand sie den Raum vorgefunden hatten. In dem Polizeibericht ist von einem „Verlies“ die Rede, das Zimmer und die angrenzenden Sanitärräume seien völlig verdreckt gewesen, verschimmeltes Brot sei herumgelegen.

Alles nicht wahr, beharrte der Angeklagte, ebenso wie der Vorwurf der Untreue. Der Angeklagte gab an, dass er für Verpflegung und Kleidung 500 Euro pro Monat vom Konto des Mannes behoben hatte.

Hohe Abbuchungen von Konto: „Schuhe gekauft“

Für die 300 Euro Wohnkosten und 50 Euro für Strom, die er monatlich abgezogen habe, hätte er doch eine Vereinbarung mit seinem Schützling gehabt, betonte der 79-Jährige im Gegensatz zum ersten Verhandlungstag. Diese Vereinbarung habe er mündlich abgeschlossen. Die Richterin wollte dann Gründe für diverse Abbuchungen vom Konto des Behinderten wissen, einmal etwa seien 1.200 Euro abgehoben worden. „Davon habe ich ihm Schuhe gekauft“, sagte er. Weitere 800 Euro seien wohl für Arbeitskleidung gewesen.

Ein Sparbuch, auf das 100 Euro monatlich vom Konto des Behinderten flossen und auf den Angeklagten ausgestellt war, will er seinem Schützling gegeben haben. Als die Richterin fragte, wann dies der Fall gewesen sei, meinte er: „Als ich es eingerichtet habe.“ Der Mann werde es wohl verloren haben, fügte er hinzu.

Ehefrau verweigerte Aussage

Die Ehefrau des 79-Jährigen wurde in den Zeugenstand gerufen. Sie verweigerte die Aussage, sehr zum Missfallen ihres Mannes, der sich offenbar Unterstützung für seine Version der Dinge erhofft hatte. Da der Hauptzeuge ausgefallen war, musste Richterin Willgruber neuerlich vertagen.