Chronik

Verfahren gegen Paare wegen CoV laufen noch

Nach wie vor nicht abgeschlossen sind die Verfahren gegen mehrere Ehe- und Lebenspartner in Hermagor. Sie sollen nach einer Covid-19-Infektion Strafe zahlen, weil sie gemeinsam in einem Haushalt leben und sich nicht voneinander absondern konnten.

Man vollziehe die Gesetze und Verordnungen des Bundes, hieß es von der Bezirkshauptmannschaft im Dezember. Daraufhin schaltete sich auch Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ein, um diese Situation zu beenden. Jetzt müssen die Betroffenen erneut Stellung nehmen.

Infizierter Person zu nahe gekommen

Drei Monate ist es her, seit den dutzenden Betroffenen eine Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme ins Haus flatterte. Dort wird erneut erklärt, dass man sich strafbar gemacht habe, weil man einer anderen – infizierten – Person zu nahe gekommen sei. Der „Tatort“ wie es im zwölfseitigen Schreiben heißt, sei die gemeinsame Wohnung. Wohin die nicht infizierten Partner hätten gehen sollen, blieb damals offen. Hotels waren geschlossen, zu Verwandten durften sie ja auch nicht.

Wie erfuhr die Behörde davon?

Offen bleibt auch, wie die Behörde festgestellt hatte, dass man das Gesetz gebrochen habe. Der ausgefüllte Covid-19-Erhebungsbogen konnte es wohl nicht gewesen sein, denn im vorliegenden Fall gibt es dort zur Frage „Kontakte“ überhaupt keinen Eintrag. Trotzdem werden die Betroffenen jetzt aufgefordert, mit Zweiwochenfrist schriftlich zu reagieren. Sie sollen erklären, welche Schutzvorrichtungen sie gegenüber den infizierten Mitbewohnern ergriffen hatten. Von der Bezirkshauptmannschaft heißt es, das Verfahren müsse wie vorgeschrieben beendet werden. Sollte jemand Einspruch erheben wollen, sei der Weg zum Landesverwaltungsgericht frei und offen.

Beweislastumkehr im Verwaltungs-Strafverfahren

Sie sollen also ihre Unschuld belegen. Eine unerlaubte Umkehr der Beweislast in einem Verwaltungs-Strafverfahren, nennt es der Anwalt eines Betroffenen. Sein Mandant werde deswegen nicht antworten, man überlege eine Amtshaftungsklage gegen die Behörde. Gerd Kurath, der Coronavirus-Sprecher des Landes, sagte auf ORF Anfrage zu diesen Fällen: Bei denen, die erklären, dass sie den Zwei- Meter-Abstand und die 15-Minuten-Regel zu Angehörigen eingehalten hätten, werde das ordentliche Verfahren wohl einzustellen sein, da es ja keine Gegenbeweise gebe. Viel Papierkrieg für ein Verwaltungsverfahren in Pandemiezeiten. Wie eine betroffene Frau sagte, als habe man derzeit nichts Wichtigeres zu tun.

FPÖ fordert Einstellung

FPÖ-Obmann Gernot Darmann forderte am Sonntag in einer Aussendung Landeshauptmann Peter Kaiser auf, diese „Wohnzimmer-Schnüffelei“ der BH Hermagor zu beenden. Als oberstes Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in Kärnten habe er gegenüber der BH Hermagor das Weisungsrecht. Kaiser habe sich bei der Beantwortung einer Anfrage der FPÖ zu diesem Thema im Landtag durchaus kritisch zu den Ermittlungen geäußert. Darmann erinnerte daran, dass das Gesundheitsministerium zu Weihnachten die fragwürdigen Ermittlungen der BH Hermagor als „Kärntner Eigenart“ beschrieben habe. Laut Ministerium liege es in der Kompetenz der Länder und Bezirkshauptmannschaften, ob sie die Regeln der Kontaktpersonennachverfolgung auf diese Weise vollziehen.