Mauern werden auf einer Baustelle für ein Haus aufgezogen
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Wirtschaft

Mehr Freiheit bei Bauvorhaben

Nach neun Jahren wird es in Kärnten wieder eine Novelle der Bauordnung geben. Der Ablauf von Bauausführungen soll einfacher werden. Außerdem sollen Auflagen und Behördenverfahren reduziert, sowie ökologische und nachhaltige Bauvorhaben erleichtert werden.

Bauvorhaben sollen schneller umgesetzt werden, das ist der Kernpunkt der Baunovelle. Funktionieren soll das durch weniger Bürokratie, verkürzte Fristen und mehr Flexibilät bei nur kleineren Änderungen – wie zum Beispiel in dem Fall, dass ein Fenster geringfügig anders eingebaut werden soll, als ursprünglich vorgesehen.

Solar: Freiflächen mit 100 Quadratmeter begrenzt

Das Errichten von Solaranlagen soll ebenso erleichert werden, bei diesem Diskussionspunkt habe man sich koalitionsintern geeinigt, so der zuständige Landesrat, Sebastian Schuschnig (ÖVP): „Es war grundsätzlich ein sehr konstruktives Gespräch zur Bauordnung, natürlich hat man anfänglich bei so einem Prozess unterschiedliche Standpunkte. Wir haben uns aber relativ ruhig und eigentlich auch sehr schnell auf diese Punkte einigen können. Auch im Bereich der Freiflächen wird es eine Verbesserung geben, künftig mit 100 Quadratmeter begrenzt, und alles darüber braucht eine Baubewilligung.“

Auch größere Anlagen werden also in Zukunft möglich sein, brauchen aber ein Bewilligungsverfahren, so Schuschnig: „Bei auf dem Dach montierten Anlagen gibt es zukünftig keine Quadratmeterbeschränkung mehr, diese ist nur noch mitteilungspflichtig, es braucht eine Baubewilligung mehr.“

Mehr Bauvorhaben ohne Bauverfahren möglich

Mehr Bauvorhaben als bisher sollen für Hausbesitzer künftig ohne Bauverfahren errichtet werden können – eine formlose Mitteilung an die Gemeinde soll ausreichen. Ohne Baubescheid können dann zum Beispiel Einfahrten und Terrassen bis 40 Quadratmeter, der Durchbruch von Außenwänden bis zu 2,5 Quadratmeter oder das Anbringen von Außendämmung durchgeführt werden.

Die Baunovelle beinhaltet auch das Thema „Black Out“-Vorsorge, wenn also das Stromnetz zusammenbrechen sollte. So soll künftig bei allen öffentlichen Gebäuden Strom über Notstromanlagen eingespeist werden können. Die Landesregierung erhofft sich durch die neue Bauordnung auch Impulse für die Wirtschaft in Form von Investitionen. Beschlossen werden soll die Novelle in der Regierungssitzung am kommenden Dienstag.