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Ausgleichstreffer: VSV-Einspruch abgelehnt

Abgelehnt wurde der Protest des Eishockeyvereins VSV nach dem dritten Play-Off-Viertelfinalspiel gegen den KAC. Die Villacher Funktionäre hatten den vermeintlichen Ausgleichstreffer zum 3:3 beeinsprucht.

Die Rechtskomission der Eishockeyliga hat aber nun entschieden, dass das Tor nach Ablauf der regulären Spielzeit gefallen ist und daher das Spiel mit 3:2 für den KAC gewertet wird. Das nächste Viertelfinalspiel findet am Freitag in Villach statt.

Einwände und Ergänzungen erfolgten zu spät

In einer Aussendung des ICE-Rechtskommission heißt es, „entsprechend der Grundregeln“ seien Einwände gegen die Richtigkeit des „official game sheets“ innerhalb von 30 Minuten nach dem Spielende zu erheben. Dies sei nicht erfolgt. Ergänzungen, bzw. Benachrichtigungen am Tag nach dem Spiel müssten bis 12.00 Uhr übermittelt werden, der Protest sei nach Kenntnisstand der Rechtskommission um 12.07 Uhr übermittelt worden – auch diese Voraussetzung sei also nicht erfüllt.

Schiedsrichterentscheid „On-Ice“ nicht reversibel

Außerdem sei festzuhalten, dass die Entscheidung der Schiedsrichter endgültig sei. Es handle sich um eine „On-Ice“ Tatsachenentscheidung, die nicht reversibel sei, sodass es grundsätzlich auf die Formalien nicht ankommt.

Bei der Zeitanzeige 00:00 sei die Zeit abgelaufen. Ein diesbezüglicher Videoclip veranschauliche das Ergebnis und bestätige die getroffene Entscheidung der Schiedsrichter, so die ICE-Rechtskommission.