Bett in Hotelzimmer
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Wirtschaft

Epidemiegesetz: Für Hotelier 780.000 Euro erstritten

Einen Erfolg verzeichnete der Villacher Rechtsanwalt Hans Jalovetz, der für seinen Klienten, einen Hotelier von der Turrach, 780.000 Euro Entschädigung erwirken konnte. Der Betrieb wurde Mitte März vorigen Jahres nach dem Epidemiegesetz behördlich geschlossen.

Allen knapp 1.000 Betrieben in Kärnten, die mit 15. März vergangenen Jahres behördlich geschlossen wurden, stehen Entschädigungsansprüche zu. Laut damals gültigem Epidemiegesetz gebe es auf fortgeschrittenen Verdienstentgang einen Rechtsanspruch, sehr viele Gastronomie-, Hotel- und auch Liftbetriebe hätten damals innerhalb vierwöchiger Frist, ihre Ansprüche geltend gemacht. Die Bezirksverwaltungsbehörde hätte sechs Monate Zeit gehabt, tätig zu werden, wurde sie aber nicht, sagte Jalovetz.

Behörde hat jetzt vier Wochen Zeit

Daher reichte er die Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein, mit dem erfreulichen Ausgang für seinen Klienten, einen Hotelbetreiber auf der Turrach: Er bekommt jetzt vom Staat 782.000 Euro zurück, als Entschädigung für die Zeit zwischen 15. und 30. März, als der Betrieb geschlossen werden musste: „Bei der Verhandlung war dann folgende Situation, dass der zuständige Beamte der Bezirksverwaltungsbehörde bereits einen Bescheidentwurf mitbrachte und erklärte, nunmehr lägen die Voraussetzungen vor für eine Bescheiderlassung und natürlich auch für eine Auszahlung, weil das ist auch in der Zwischenzeit geklärt worden, sodass das Gericht beschlossen hat die Verhandlung zu schließen und die Entscheidung wird schriftlich ausgefertigt. Aber der Behörde wird jetzt vier Wochen Zeit gegeben, das Versäumte nachzuholen. Das heißt, den Bescheid mir zuzustellen und dann die Auszahlung durchzuführen.“

Anwalt Hans Jalovetz
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Anwalt Hans Jalovetz erwirkte 780.000 Euro Entschädigung

Etwa 1.000 Betriebe in Kärnten betroffen

Nach dem Ergebnis am Freitag lautet der Rat des Rechtsanwaltes an alle geschädigten Unternehmer, Säumnisbeschwerden zu stellen. Dass die Bezirkshauptmannschaften hier nicht schon früher tätig wurden, würde an der Weisungsgebundenheit dem Ministerium gegenüber liegen, und eine Weisung aus dem Gesundheitsministerium habe es auch gegeben, keine Bescheide auszustellen, so Jalovetz: „Die Bezirksverwaltungsbehörden sind natürlich unterbesetzt und die haben eine Menge solcher Quarantäne-Entscheidungen zu treffen gehabt und natürlich auch Entscheidungen nach dem Epidemiegesetz und das war einfach schwierig.“

Die Entschädigungszahlungen für Kärntens Betriebe nach dem Epidemiegesetz würden jedenfalls weit über 100 Millionen Euro ausmachen. Keine Bewegung habe es bisher auch bei jenen Entschädigungszahlungen an Dienstgeber gegeben, die auf Mitarbeiter in den Betrieben verzichten mussten, weil sie aufgrund von CoV behördlich abgesondert wurden.