Coronavirus

Land lockert Besuchsregelungen für Spitäler

Die Spitäler des Landes Kärnten lockern die Besuchsregelungen. Demnach kann ab sofort ein Patient einen Besucher täglich empfangen. Bis dato war ein Besucher pro Patient pro Woche zulässig, sofern der Aufenthalt des Patienten länger als eine Woche anberaumt war.

Die Begleitung beziehungsweise der Besuch minderjähriger Patienten ist mit maximal zwei Personen pro Tag möglich. Brauchen Patienten nach einer Einweisung Unterstützung am Weg ins Krankenhaus werden höchstens zwei Begleitpersonen mit dem Patienten eingelassen. Auch bei der Untersuchung von Schwangeren, während einer Geburt oder nach der Geburt darf höchstens eine Person anwesend sein. Zugelassen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, der Seelsorge sowie in kritischen Lebenssituationen.

Besucher müssen sich anmelden

Besucher müssen sich auch weiterhin für den Besuch am Vortag im jeweiligen Spital anmelden und erhalten einen Termin. Besuche am Wochenende müssen bis Freitag angemeldet werden. Empfohlen wird generell, dass der Besuch nicht länger als 30 Minuten dauert, die genauen Zeitfenster obliegen aber der jeweiligen Station im Krankenhaus.

Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden

Beim Zutritt der Spitäler sind weiterhin die Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Das heißt, Besucher brauchen einen negativen Antigentest (max. 48 Stunden alt) oder einen PCR-Test (max 72 Stunden alt). Ausnahmen gelten für Palliativ-Hospizbegleitung, Seelsorge und kritische Lebensereignisse. Während des Aufenthaltes in den Krankenhäusern müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen, sind die Abstandsregeln einzuhalten und die Händedesinfektion vorzunehmen.