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Chronik

Wiederbetätigung: Fälle verdreifacht

Am Freitag beginnt der dritte Wiederbetätigungs-Prozess in dieser Woche am Klagenfurter Landesgericht. Ein Mann soll Freunden die auf seine Stirn tätowierte Odalrune präsentiert haben. Verbrechen nach dem Verbotsgesetz verdreifachten sich in den letzten Jahren in Kärnten.

Seit es die Anti-Coronavirus-Demonstrationen gibt, rückt das Thema Rechtsextremismus in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Anzahl Rechtsextremer in Österreich beträgt – Schätzungen zufolge – deutlich unter zehn Prozent. Bis zu drei Prozent gelten als Neonazis.

Mit dem Verbotsgesetz bestraft der Gesetzgeber die Verwendung und Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankenguts, auch Symbole wie die Odalrune, um die es am Freitag in dem Prozess geht, fallen darunter. Dabei handelt es sich um ein Symbol, das von der 7. SS-Freiwilligen-Gebirgsdivision „Prinz Eugen“ und der Hitlerjugend verwendet wurde.

NS-Symbole repräsentieren Nazi-Gedankengut

Christian Liebhauser Karl, Mediensprecher am Klagenfurter Landesgericht: "Es geht darum, dass NS-Symbole nicht verbreitet werden sollen, weil sie dieses Gedankengut repräsentieren. In der NS-Zeit wurde dafür unter anderem die Zahl 88 verwendet. Es handle sich um den achten Buchstaben im Alphabet, der als Abkürzung für den Gruß „Heil Hitler“ gelte.

Flüchtingskrise 2015 brachte deutliches Plus an Fällen

Zahlen aus dem Justizministerium belegen, dass österreichweit mehr Menschen wegen Wiederbetätigung verurteilt werden. 2011 gab es 44 Verurteilungen, 2020 144. Es gibt also einen deutlichen Anstieg – auch in Kärnten, so Christian Liebhauser-Karl: „Am Landesgericht Klagenfurt hat sich die Anzahl der Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in den letzten Jahren verdreifacht. Das heißt, dass wir pro Jahr cirka 25 Strafverfahren – Geschworenenverfahren – wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung abhandeln.“

Auffallend ist ein deutlicher Sprung bei den Verurteilungen im Jahr 2015, also im Jahr der Flüchtlingskrise. Nicht aber – und das überrascht dann doch – im Coronavirus-Krisenjahr. 2020 kam es also im Vergleich zu 2019 nicht häufiger zu Verurteilungen wegen Wiederbetätigung.

Gleichzeitig weist Kärnten laut dem Justizministerium mit 83 Verurteilungen in den vergangenen zehn Jahren den drittniedrigsten Stand aller Bundesländer auf.