Martin Rutter auf dem Weg ins Landesgericht
APA/GERT EGGENBERGER
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Chronik

Martin Rutter wegen Verhetzung verurteilt

Der frühere Kärntner Landtagsabgeordnete Martin Rutter (Grüne, Team Stronach/Team Kärnten, zuletzt BZÖ), der sich jetzt als Anti-Coronavirus-Aktivist betätigt, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung schuldig gesprochen worden. Er wurde nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt.

Staatsanwältin Lisa Kuschinsky warf Rutter vor, auf seinem Facebook-Account gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Vor Gericht bestritt der 38-Jährige jegliche Schuld, seine Aussagen hätten sich ausschließlich gegen Pädophile gerichtet. Er war an einer Demonstration Anfang September vergangenen Jahres in Wien beteiligt, bei der eine Regenbogenfahne zerrissen wurde. Danach gab es eine Serie von Postings, Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hatte daraufhin eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die Ermittlungen aufnahm. Die Verantwortung Rutters sei für sie nicht nachvollziehbar, sagte Kuschinsky.

Martin Rutter mit FFP2-Maske vor Gericht
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Martin Rutter beim Verhetzungsprozess am Landesgericht Klagenfurt

Rutters Verteidiger betonte, sein Mandant sei nicht schuldig. Im Gegensatz zum Strafantrag habe er nicht die Absicht gehabt, Homosexuelle verächtlich zu machen. Es sei eine Regenbogenfahne geschwenkt worden, in der auch „Herzen in Herzen“ abgebildet gewesen seien. Der Anwalt sagte, dies sei ein Zeichen, das Pädophile verwenden würden. Dagegen sei sein Mandant aufgetreten, vor diesem Hintergrund müssten alle seine Aussagen und Postings gesehen werden.

Martin Rutter wegen Verhetzung verurteilt

Der frühere Kärntner Landtagsabgeordnete Martin Rutter (Grüne, Team Stronach/Team Kärnten, zuletzt BZÖ), der sich jetzt als Anti-Coronavirus-Aktivist betätigt, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung schuldig gesprochen worden. Er wurde nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt.

Richterin Sabine Roßmann hielt Rutter vor, dass das angesprochene Pädophilen-Symbol völlig anders aussehe. Dieser meinte, er habe sich auf die Aussagen der anderen Demonstrationsteilnehmer verlassen. Dass es sich eigentlich um eine Regenbogenfahne handle, sei nicht thematisiert worden. Auf einem Video, das einen Tag später aufgenommen wurde, behauptete er weiterhin, es habe sich um das Pädophilen-Symbol gehandelt.

In einem Posting habe er dann von einem „pädo-ähnlichen Symbol“ gesprochen. Er habe seither auch mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die Aktion nicht gegen Homosexuelle gerichtet habe. Von der Richterin danach gefragt, bezeichnete er seine Haltung zum Thema Homosexualität als „normal“, die sexuelle Orientierung von Menschen sei ihm nicht wichtig, Vorbehalte gegenüber Homosexuellen habe er nicht.

Urteil nicht rechtskräftig

In ihrer Urteilsbegründung meinte Richterin Roßmann, sie hätte dem Angeklagten seine Verantwortung glauben können, wenn es sich nur um die Veranstaltung selbst gehandelt hätte. Dass er danach jedoch weiterhin an seinen Aussagen festgehalten habe, mache ihn unglaubwürdig. Er hätte lange genug Zeit gehabt, seine Aussagen zu korrigieren, das habe er aber nicht gemacht. Eine bedingte Haftstrafe sei ihrer Ansicht nach ausreichend, dazu kommen 200 Tagessätze zu je vier Euro an Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.