Gericht

Torte mit SS-Runen: Wiederbetätigung

Eine 41-jährige Frau ist am Landesgericht Klagenfurt von Geschworenen zu zwölf Monaten bedingter Haft wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Unter anderem buk sie eine Torte mit SS-Runen, ließ sich einschlägige Tattoos stechen und trug ein Hakenkreuz-Piercing.

Zwischen 2017 und 2019 soll die Kärntnerin laut Staatsanwaltschaft sieben nationalsozialistische Tathandlungen gesetzt haben, die unter anderem das Gedankengut verharmlosten. Laut Anklageschrift backte sie ihrem damaligen Lebensgefährten zu seinem 38 Geburtstag eine Torte mit Hakenkreuzemblem, einer schwarzen Sonne und SS Runen.

Hakenkreuz als Piercing

Zudem ließ sie sich mit einem Hakenkreuzanhänger als Bauchnabelpiercing fotografieren, wie auch bei einem Aktshooting mit einer Kappe mit Hakenkreuz. Die Fotos habe sie teilweise zur Schau gestellt. Den Anhänger habe sie danach weggeworfen. Eine Tätowierung mit dem Spruch der Waffen SS „Meine Ehre heißt Treue“ ließ sie mittlerweile wieder entfernen.

Sie sei durch ihr Hobby in einer Sondengängergruppe, bei der Menschen mit Metalldetektoren nach Münzen und metallischen Gegenständen suchen, in diese falsche Kreise geraten, so die Angeklagte. Sie habe gewusst, dass NS-Ideologie verboten sei, habe sich davor aber nie dafür interessiert. Nach einer Trennung sei sie aber alleine gewesen und habe in der Gruppe neuen Halt gefunden.

Von rechtem Freund getrennt

Die Angeklagte sagte, dass sie mit der Torte und Runenkeksen ihrem damaligen Lebensgefährten, den sie sehr geliebt habe, eine Freude machen wollte. Gegen ihn, der laut Staatsanwalt tiefer in der rechten Szene verwurzelt ist, läuft ein gesondertes Verfahren. „Ihm gefallen die Abzeichen, die Uniformen“, gab die Angeklagte zu Protokoll. „Und die Toten, die Gaskammern? Gefällt ihm das auch?“, bohrte der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer nach. „Er hatte einen eigenen Raum, in dem er die Sachen gesammelt hat“, meinte die Frau, „das war sein eigenes Reich.“

Mittlerweile habe sie sich von ihm losgesagt, sich von ihrem damaligen Freundeskreis getrennt, sowie einen neuen in Kärnten aufgebaut. Wie falsch ihre Handlungen waren, sei ihr erst bei der Vernehmung durch die Polizei bewusst geworden.

Reue gezeigt und Leben verändert

Die 41-Jährige ist bisher unbescholten und war vollumfänglich geständig, weshalb keine weiteren Zeugen gehört wurden. Sie gab sich vor den Geschworenen weinend reuig und sagte, sie wolle nur ihre Arbeit behalten und positiv in die Zukunft schauen. Das und die Veränderung in ihrem Leben wurden ihr von der Staatsanwaltschaft zu Gute gehalten.

Die Frau wurde im Geschworenenprozess zu zwölf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Bevor Sie aus Liebe zu jemandem wieder Dummheiten machen, denken Sie lieber zwei Mal darüber nach“, gab Richterin Sabine Roßmann der Angeklagten mit auf den Weg. Diese nahm das Urteil sofort an, Staatsanwalt Christian Pirker gab keine Erklärung ab.