Angeklagter vor Gericht
ORF/Konrad Weixelbraun
ORF/Konrad Weixelbraun
Gericht

Hund erstochen: Haft und Einweisung

Ein 40-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt rechtskräftig wegen Tierquälerei und gefährlicher Drohung zu acht Monaten Haft (zwei unbedingt) und Einweisung in eine Anstalt verurteilt worden. Der Mann hatte im Jänner einen Hund erstochen, quasi als Test für seine Ex-Freundin.

Zusätzlich zur Tierquälerei musste sich der 40-Jährige auch wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung mit dem Tode verantworten. Er hatte angegeben, die Hündin zum Test getötet zu haben, sein eigentliches Opfer sollte seine Ex-Freundin sein. Vor Richter Oliver Kriz legte er ein Geständnis ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hund erstochen: Haft und Einweisung

36 Mal hat ein Feldkirchner auf einen Hund eingestochen – heute musste er sich deshalb vor Gericht verantworten. Nach der Tat hatte er angekündigt, dasselbe mit seiner Freundin machen zu wollen. Er bekam acht Monate teilbedingte Haft und wird eingewiesen.

Hund geschlagen, getreten und erstochen

Der Angeklagte hatte die Mischlingshündin Roxy einige Wochen vor der Tat aus dem Klagenfurter Tierheim geholt und gesagt, er wolle sie adoptieren und nehme sie zur Probe mit. Er kam mit dem Tier aber nicht mehr zurück. Als er die Hündin tötete, war er stark betrunken, er konnte sich vor Gericht auch nicht mehr an die Details erinnern. Er brachte die Hündin um und entsorgte den Kadaver bei einem Altstoffsammelzentrum. Der Hund war laut Sachverständigem geschlagen und getreten worden, dazu wies der tote Hund zahlreiche Messerstiche auf, die meisten davon waren dem Tier nach dem Tod beigebracht worden.

Der Nachbar sagte aus, dass der Angeklagte nach der Tat erklärt hätte: „Jetzt weiß ich, wie es geht.“ Nun könne er zu seiner Ex-Freundin gehen. Mit der Aussage konfrontiert, meinte der Angeklagte, er könne sich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, er sei viel zu betrunken gewesen. Es sei aber sicherlich richtig, was der Zeuge ausgesagt habe.

Sachverständiger: Erhebliches Alkoholproblem

Der psychiatrische Sachverständige befand, der Angeklagte habe ein „erhebliches Alkoholproblem“, er sei 2017 deshalb auch stationär in Behandlung gewesen. Er habe nach eigenen Angaben 2011 bemerkt, dass er ein Problem habe. Dann habe er mehrere Anläufe unternommen, um von seiner Sucht loszukommen. Wenn er betrunken gewesen sei, habe es Aggressionsausbrüche gegeben, vor allem seiner Lebensgefährtin gegenüber. Parallel dazu habe es auch Selbstverletzungen und Selbstmorddrohungen gegeben.

Ob er zum Tatzeitpunkt unfähig gewesen sei, das Unrecht seiner Tat zu erkennen, habe er nicht schlüssig erkennen können, sagte der Sachverständige. Eine Abartigkeit höheren Grades sei nicht gegeben, allerdings bestehe durchaus Wiederholungsgefahr, wenn der Mann wieder trinke. Der Angeklagte erklärte, er habe sich bereits um einen Therapieplatz bemüht, fixe Vereinbarungen habe er aber nicht treffen können, da er ja nicht gewusst habe, wie lange er im Gefängnis sein würde.

Warten auf Therapieplatz

Staatsanwalt Markus Kitz meinte, es sei zwar die gefährliche Drohung für das Strafmaß wesentlicher, aber Tatsache sei, dass der 40-Jährige das Tier völlig unnötig getötet habe. Nach der Tat einen Nachbarn anzurufen hätte den Mann in U-Haft gebracht, damit sei möglicherweise Schlimmeres verhindert worden. Der Verteidiger beantragte neben einem milden Urteil die Einweisung seines Mandanten in den Maßnahmenvollzug, bis ein Therapieplatz zur Verfügung stehe.

Dem kam der Richter nach und sprach die Einweisung aus. Er wies den 40-Jährigen darauf hin, dass er jederzeit einen Antrag auf Entlassung stellen könne, wenn er einen Therapieplatz vorzuweisen habe. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwalt Kitz verzichtete auf Rechtsmittel. das Urteil ist damit rechtskräftig.