Gericht

Anklage wegen Birnbacher-Gutachtens

Ein Kärntner Rechtsanwalt muss sich seit Donnerstag wegen Untreue am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er hatte die Landesholding beim Verkauf der Landesanteile an der Hypo beraten. Es geht um das überhöhte Honorar für Steuerberater Dietrich Birnbacher.

Der Villacher Steuerberater Birnbacher erhielt 2008 ein Millionenhonorar von der Kärntner Landesholding für seine Rolle beim Verkauf der Landesanteile der Hypo Alpe Adria-Bank an die Bayerische Landesbank. Der Angeklagte hatte die Landesholding juristisch beraten und die sechs Millionen Euro für Birnbacher in einer Stellungnahme als gerechtfertigt bezeichnet.

Bereits Urteile gefallen

Birnbacher, die damaligen Vorstände der Landesholding und der damalige ÖVP-Wirtschaftslandesrat Josef Martinz wurden in dieser Causa rechtskräftig verurteilt. Im Anschluss wurde auch gegen den ehemaligen freiheitlichen Finanzlandesrat Harald Dobernig Anklage erhoben, er wurde ebenfalls rechtskräftig verurteilt.

Birnbacher sollte für ein Gutachten zwölf Millionen Euro bekommen, erst nach massiven Protesten war das Honorar auf sechs Millionen Euro reduziert worden. Im Strafprozess 2012 gestand Birnbacher, dass das Honorar teilweise an die Parteien des ehemaligen freiheitlichen Landeshauptmannes Jörg Haider und des Ex-ÖVP-Chefs Josef Martinz fließen hätte sollen. Die tatsächliche Leistung des Steuerberaters wurde vom Gutachter mit maximal 300.000 Euro bewertet, 5,7 Millionen flossen demnach zu Unrecht.

Anwalt soll zur Auszahlung beigetragen haben

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem angeklagten Anwalt vor, zur Auszahlung des überhöhten Betrages beigetragen zu haben. Staatsanwalt Bernhard Weratschnig erklärte in seinem Eröffnungsvortrag: „Wir verhandeln hier den dritten Akt der Birnbacher-Trilogie.“ In diesem Verfahren stehe nicht so sehr die politische Komponente im Vordergrund, der Angeklagte habe die damaligen Vorstände der Kärntner Landesholding, welche das Honorar für Birnbacher auszahlte, rechtlich beraten.

Weratschnig erinnerte daran, dass im Konnex mit der Zahlung „wohl eine Million für die Partei drinnen“ gewesen sei. Es sei schnell klar geworden, dass die Landesholding und Birnbacher in keinem Geschäftsverhältnis standen, letzterer war von Martinz und dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider engagiert worden. Daher habe man eine Konstruktion der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gewählt, und Gutachten eingeholt, die auf einer gefälschten Vereinbarung basierten.

Der Angeklagte habe in einer ausführlichen Stellungnahme begründet, warum die Übernahme des Birnbacher-Honorars durch die Landesholding rechtmäßig erfolgte. Eine objektive Überprüfung der Leistungen Birnbachers sei nicht vorgenommen, die Gutachten zum Schein eingeholt worden. Weratschnig: „Das war dem Angeklagten durchaus bekannt.“

Verteidiger: Zu wenig Expertise gehabt

Der Verteidiger des 48-jährigen Juristen, Norbert Wess, wies die Vorwürfe in einer ausführlichen Stellungnahme zurück. Immer wieder betonte er, sein Mandant sei damals ganz frisch als Rechtsanwalt in die Kanzlei gekommen und habe nicht über wirtschaftliche Expertise verfügt. Wess: „Die Bezeichnung des Staatsanwalts des Angeklagten als Experte für Wirtschaftsrecht ist viel zu hoch gehängt.“ Als 2011 bekannt geworden sei, dass das Honorar für Birnbacher überhöht gewesen sei, habe sein Mandant Alarm geschlagen und bei der Landesholding deponiert, dass man von Birnbacher getäuscht worden sei.

Angeklagter: Mit Untreue nichts zu tun

Der Angeklagte selbst trug dann seine Sicht der Dinge vor. Ausführlich erklärte er, was er wann getan habe. Er habe die Politiker samt und sonders nicht gekannt, er habe einen „kleinen Auftrag“ für die Kanzlei abgewickelt, mit der ihm vorgeworfenen Untreue habe er nichts zu tun. Der Richter wollte vom Angeklagten wissen, ob ihm je aufgefallen sei, dass der Steuerberater Birnbacher sein Honorar nach den Tarifen einer Investmentbank berechnet hatte. Diese Frage habe sich ihm nicht gestellt, da es ja die Vereinbarung zwischen Haider und Birnbacher gegeben habe.

Für den Nachmittag waren Fragen von Staatsanwalt und Verteidiger an den Angeklagten vorgesehen. Insgesamt sind zehn Verhandlungstage geplant.