Im Zuge des Hypo-Verkaufs durch das Land Kärnten im Jahr 2007 sollte der Steuerberater Dietrich Birnbacher für ein Gutachten zwölf Mio. Euro bekommen, erst nach massiven Protesten war das Honorar auf sechs Mio. Euro reduziert worden. Im folgenden Strafprozess gestand Birnbacher, dass das Honorar teilweise an die Parteien des ehemaligen freiheitlichen Landeshauptmannes Jörg Haider und des Ex-ÖVP-Chefs Josef Martinz fließen hätte sollen. Sowohl Martinz als auch Birnbacher wurden rechtskräftig verurteilt, die Leistungen des Steuerberaters wurden mit maximal 300.000 Euro bewertet.
Anwalt erstellte Gutachten
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Anwalt nun vor, zur Auszahlung des überhöhten Betrages beigetragen zu haben. Er habe eine „abschließende rechtliche Stellungnahme und einen auszahlungsbegründenden schriftlichen Vertrag“ verfasst, der die Auszahlung von sechs Mio. Euro „sowohl in der Sache, als auch in der Höhe als gerechtfertigt bewertete“, heißt es in der Anklage. Vorerst waren zehn Verhandlungstage für den Prozess anberaumt.