Treibacher Industrie AG von oben
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Chronik

Neue Altlast mit höchster Priorität

Spätestens seit dem HCB-Skandal sind Altlasten ein Thema, bei dem die Öffentlichkeit hellhörig wird. Das Umweltbundesamt erstellt jedes Jahr eine Bilanz dazu. In Kärnten kam 2020 eine neue Altlast mit der höchsten Priorität 1 dazu. Sie heißt K32 und bezeichnet die Perboratanlage Treibach-Althofen.

Der Untergrund der Perboratanlage bei der Treibacher Industrie AG ist stark mit Bor, Natrium und Molybdän verunreinigt. Das sind Stoffe, die auf dem Altstandort seit 1948 für die Waschmittel- oder Bleichmittel-Produktion verwendet wurden. Eine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht durch diese Stoffe zwar nicht, aber das Ausmaß der Verunreinigung ist derart groß, dass das Umweltbundesamt der Altlast die höchste Priorität 1 einräumt.

Öffentliche Trinkwasseranlagen beeinträchtigt

Stefan Weihs vom Umweltbundesamt (UBA) sagte, ausgehend von der Verunreinigung im Bereich der Perboratanlage bestehe ein Verunreinigung mit Bor im Grundwasser, die über mehrere Kilometer reiche. „Aufgrund dieser Bor-Verunreinigung sind ja auch einige öffentliche Trinkwasserbrunnen nicht betrieben worden. Aufgrund der Tatsache der Beeinträchtigung öffentlicher Trinkwasserversorgungen ergibt sich ganz klar eine Priorität der Klasse 1.“

Das Volumen des „erheblich kontaminierten“ Bereiches wird auf mehr als 100.000 Kubikmeter geschätzt. Die Kontamination reicht den Untersuchungen zufolge bis ins Grundwasser in mehr als 40 Meter Tiefe. Die Länge der Bor-Fahne beträgt mehr als fünf Kilometer.

UBA: Beteiligung der Treibacher an Sanierungskosten

Die Treibacher Industrie AG habe sich bei der Untersuchung sehr kooperativ gezeigt, sagte Weihs. Er sei zwar kein Jurist, aber für den Experten des Umweltbundesamts sei klar klar, „dass sich die Treibacher an den Kosten für die Sanierung werden beteiligen müssen“.

Generell ist die Altlastensanierungsbehörde zuständig, eine Sanierung geht vielfach auch mit einer recht hohen Förderung durch den Bund einher. Noch ist die K32 im Altlastenportal mit einem Sternchen gekennzeichnet. Die Perboratanlage muss noch in das entsprechende Bundesgesetzblatt – die Altlastenatlas-Verordnung – aufgenommen werden. Fachlich hat das Klimaschutzminsterium die neue Kärntner Altlast K32 bereits bestätigt.