Die Kärntner Krankenanstalten und Betriebsgesellschaft (KABEG) hält sich streng an die Verordnung des Gesundheitsministeriums, mittlerweile in der vierten Auflage. Demnach sei ein negatives Testergebnis nicht vorgeschrieben, um Angehörige am Krankenbett zu besuchen.
Ausnahmen unter Sicherheitsmaßnahmen
Generell gelte zwar ein Besuchsverbot in den Krankenhäusern, allerdings gebe es Ausnahmen, sagte der Pflegedirektor im Klinikum Klagenfurt, Bernhard Rauter: „Die Ausnahme ist, dass ein Patient, der länger als eine Woche bei uns liegt, das Recht hat, einmal in der Woche Besuch zu empfangen. Bei Geburten darf jemand dabei sein, bei gebrechlichen Menschen darf eine Begleitung dabei sein und bei besonderen Lebenssituationen erlauben wir mehr Besuch. Wir achten aber genau auf das Hygienekonzept, um eine Infektion auf jeden Fall zu verhindern.“
Dazu gehöre die verpflichtende FFP2-Maske genau so wie der Zwei-Meter-Abstand. Pro Zimmer dürfe nur ein Besucher kommen, wenn es irgendwie möglich sei, sollte der Besuch in einem eigenen Raum stattfinden. Verpflichtend ist für Besucher auch eine telefonische Voranmeldung. Rauter appelliert, das ernst zu nehmen, da sonst oft lange Wege vergeblich seien.
Ambulante Patienten werden getestet
Anders als für Besucher gibt es für Patienten sehr wohl Antigen-Schnelltests an der Krankenhaustür, so Rauter. In besonders kritischen Bereichen wie der zentralen Notaufnahme, der HNO-Abteilung , der Augen- und der Mund-Kiefer-Abteilung werden auch die ambulanten Patienten getestet. Mitgebrachte Testergebnisse würden nicht akzeptiert, es sei ein Schnelltest im Krankenhaus notwendig, nur er sei aktuell und verlässlich. Die Mitarbeiter in den Spitälern der KABEG müssen einmal pro Woche getestet werden.