Gegen 13.00 Uhr brach der Mann die versperrte Tür zu der Wohnung in dem Mehrparteienhaus auf, in dem er mit seiner 37-jährigen Freundin gemeinsam wohnt. Dabei traf er seine hinter der Türe stehende Freundin mit der Türe im Gesicht. Er versetzte ihr außerdem einen Schlag ins Gesicht, wobei sie Verletzungen unbestimmten Grades erlitt. Sie lehnte jedoch eine Behandlung durch den Rettungsdienst ab.
Annäherungsverbot bei Frau und Kindern
Die 37-Jährige gab an, dass sie bereits seit einem längeren Zeitraum von ihrem Lebenspartner geschlagen und bedroht wurde. Gegen den Mann wurde ein Betretungsverbot für die Wohnung und ein Annäherungsverbot gegenüber der Freundin und den zwei gemeinsamen Kindern ausgesprochen, er wurde auch angezeigt.