Die Präsidentin des Pflegeverbandes, Elisabeth Potzmann, sagt, bis jetzt liege die Anordnungsverantwortung für CoV-Testungen bei den Medizinern, nur die Durchführungsverantwortung könne delegiert werden: „Wir haben in der Praxis das Problem, dass diese Anordnung, die vom Gesetzgeber für Pflegepersonen gefordert wird, aber zum Beispiel für Sanitäter nicht, oft nicht vorliegt. Die Pflegepersonen sind somit in einem Graubereich, um nicht zu sagen in der Illegalität, wenn sie Testungen durchführen.“
Potzmann verweist auf längere Ausbildung von Pflegern
Es werde daher gefordert, dass die Covid-19-Testungen in den eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich der Pflege falle und somit die Erfordernis der ärztlichen Delegation wegfalle. „So hätten wir mit einem Schlag sehr viele Pflegepersonen und -personen in der Kompetenz, Testungen durchzuführen.“
Potzmann weist auch darauf hin, dass das Pflegepersonal 4.600 Stunden Ausbildung absolviert, Sanitäter jedoch nur 300 Stunden Ausbildung. Sanitäter dürfen die Tests aber eigenständig abnehmen.