Biergläser werden zum Anprosten erhoben
APA/dpa/Stephan Jansen
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Chronik

Ertappter Wirt muss Lokal zusperren

Weitreichende Konsequenzen erwarten jenen Gastwirt im Skigebiet der Großglockner Bergbahnen in Heiligenblut, der zum dritten Mal beim Bewirten von Gästen erwischt worden ist. Sein Lokal wird laut Bezirkshauptmannschaft behördlich geschlossen.

Der Wirt wurde am Samstag beim Bewirten von Gästen ertappt. Es war bereits sein dritter Verstoß gegen die Covid-19-Bestimmungen. Wie die Polizei berichtete, wurde das Lokal am Samstag gegen 16.45 Uhr, also nach Betriebsende der Bergbahnen, kontrolliert. Zumindest 35 bis 40 Gäste hielten sich auf der Terrasse und im Inneren des Lokales auf, der Wirt schenkte Getränke aus.

Gäste ohne MN-Schutz oder Mindestabstand

Der Mund-Nasen-Schutz wurde von niemandem getragen, auch die vorgeschriebenen Mindestabstände wurden ignoriert. Als sie den Polizisten bemerkten, verließen die Gäste „rasch und unaufgefordert die Örtlichkeit“, wie es im Polizeibericht hieß.

Der Wirt wurde zum dritten Mal bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Zumindest das Abholen von Speisen und Getränken war diesem zwar über die „Take Away“-Regelung erlaubt – aber selbst dann dürfte in einem Umkreis von 50 Metern nichts konsumiert werden.

Wiederholte Missachtung: Behörde unter Zugzwang

Aufgrund der wiederholten Missachtung sah sich die Behörde am Montag unter Zugzwang. Im Interview mit dem ORF sagte Bezirkshauptmann Klaus Brandner: „Aufgrund der Stellungnahme des Amtsarztes, wonach hervorgeht, dass mehrfache Verstöße darauf schließen lassen, dass das nicht aufhört und daraus eine Gesundheitsgefährdung für viele Personen entstehen kann, sind wir jetzt gezwungen, das Lokal einmal vorerst zu schließen.“

Auf die Frage, warum die Behörde erst jetzt tätig werde, sagte Brandner, die zwei vorherigen Verstöße seien eher kleinerer Natur gewesen. „Wenn jemand sich eine Speise oder ein Getränk holt, und sich dann trotz Aufforderung auf die Terrasse setzt, ist es schwierig. Dann sitzt derjenige eben zehn Minuten. Aber das jetzt – es waren 35 bis 40 Personen auf der Terrasse und im Lokal, also quasi ein normaler Gastbetrieb und das geht auf keinen Fall.“

Schließung und Geldstrafe – auch für Gäste

Die größte Strafe für den Wirt sei das Zusperren seines Lokals – zusätzlich seien auch bis zu 30.000 Euro Geldstrafe möglich, die Geldbuße werde aber aufgrund der Schließung nicht derart „astronomisch“ hoch ausfallen. Auch jene Gäste, deren Identität der Behörde bekannt sei, würden eine dementsprechende Strafverfügung zugestellt bekommen, so Bezirkshauptmann Klaus Brandner.