Den ersten Tag nach dem harten Lockdown nutzen offenbar viele Kärntner, um endlich wieder ihr Äußeres in Form zu bringen. Das zeigte auch ein Lokalaugenschein des ORF Kärnten bei den Teststraßen im Land, wo am Sonntag großer Andrang herrschte. Die Beteiligung an den Massentests im Dezember war mit etwa 30 Prozent hingegen noch recht überschaubar gewesen. Dass ein Test ab Montag für verschiedene Dienstleister verpflichtend vorgeschrieben ist, halten die meisten für durchaus sinnvoll, so eine ORF-Umfrage. Ausgenommen sind nur Personen, die in den vergangenen Monaten nachweislich mit Covid-19 infiziert waren.

Bis Mitte der Woche sind die kostenlosen Antigentests in den Teststraßen so gut wie ausgebucht, sagt Rot-Kreuz-Sprecherin Melanie Reiter. Wer sich testen lassen will, muss sich jedenfalls im Internet oder telefonisch anmelden und bekommt dann einen Termin zugewiesen.
Gratis Tests in vorerst 32 Apotheken
Gratis Antigentests bieten ab Montag auch vorerst 32 Kärntner Apotheken an. Paul Hauser, Präsident der Kärntner Apothekerkammer, rechnet damit, dass im Laufe der Woche noch einige dazukommen.
Die Liste der Schnelltest-Apotheken ist auf der Internetseite der Österreichischen Apothekerkammer abrufbar und wird laufend aktualisiert.
Um einen reibungslosen Ablauf zu erleichtern, ist vor dem Test eine telefonische Voranmeldung direkt in der jeweiligen Apotheke dringend empfohlen, hieß es am Sonntag vom Land Kärnten. Zum Test selbst muss die E-Card mitgenommen werden, bei einem negativen Testergebnis erhält man vor Ort eine Testbestätigung, die in den darauffolgenden 48 Stunden als notwendige Bescheinigung für körpernahe Dienstleistungen gilt. Bei einem positiven Testergebnis soll man sich in Selbstquarantäne begeben und die Hotline 1450 kontaktieren.
Weiterhin ist es möglich, sich unter www.oesterreich-testet.at zu einem kostenfreien Coronavirus-Test anzumelden. Kärnten hat zwölf Teststellen mit 24 Teststraßen in allen Bezirken eingerichtet. Alleine hier können in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz bis zu 40.000 Tests pro Woche abgewickelt werden.

Zugangstests in weiteren Bereichen könnten kommen
Um den Bedarf zu decken, sollen in Kärntens mobile Test-Teams des Roten Kreuzes in abgelegenen Regionen unterwegs sein. Mit dem Testergebnis darf Mann oder Frau innerhalb eines 48-Stunden-Zeitfensters zum Friseur oder körpernahe Dienstleister besuchen. Dass dort die Identität und der Ausweis kontrolliert werden darf, wurde in der neuen Verordnung ebenfalls verankert.
Mit den sogenannten Zugangstests beginnt laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober von den Grünen der erste Schritt. Später sollen die Eintrittstests dann auch im Kulturbereich und in der Gastronomie zum Einsatz kommen.

Zehn Euro pro innerbetrieblichem Test
Auch für Arbeitspendler aus den Nachbarländern gelten diese grenzüberschreitend, so Anschober: „Ab Mittwoch wird eine Testung – einmal pro Woche – erforderlich sein.“ Österreicher, die zum Arbeiten nach Slowenien fahren, sind von der Testpflicht ausgenommen. Für mehr innerbetriebliche Tests wurden finanzielle Anreize geschaffen: Wer Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner oder auch Bürger testet, bekommt zehn Euro pro Test refundiert. Gültig wird dieses Angebot ab 15. Februar sein.
Am Freitag traf der erste AstraZeneca-Impfstoff in Österreich ein. 10.000 Dosen seien Kärnten für die nächsten zwei Wochen zusagt worden, heißt es dazu vom Landespressedienst. Der Impfstoff von Biontech Pfizer wird von der Gesundheitskasse ab Montag in den Regionen Friesach und Kötschach-Mauthen erstmals an Über-80-Jährige verimpft.
Handelsöffnung bringt Andrang auf CoV-Teststationen
Wer ab Montag wieder Friseur, Fußpflege oder andere körpernahe Dienstleister aufsucht, muss einen negativen Antigentest vorweisen. Dementsprechend groß war am Sonntag der Andrang bei den CoV-Teststationen im ganzen Land.
Was sich ab Montag noch ändert
Mit Inkrafttreten der vierten Covid19-Schutzmaßnahmenverordnung dürfen sich wieder zwei Haushalte treffen, die Obergrenze liegt bei vier Erwachsenen mit aufsichtspflichtigen Kindern.
Der Babyelefant hat ab Montag ausgedient. Der vorgeschriebene Abstand zu haushaltsfremden Personen wurde auf zwei Meter ausgeweitet. Nichts geändert hat die neue Verordnung dagegen an der Ausgangsbeschränkung zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr. Erhöht werden mit Montag die Organstrafen: Wer den Mindestabstand von zwei Meter oder die FFP2-Maskenpflicht missachtet, dem drohen ab sofort 90 Euro Geldstrafe.
Wieder aufsperren dürfen – neben Friseuren und körpernahem Dienstleistern – Museen und Bibliotheken, Büchereien und Archive, sowie Tierparks und botanische Gärten. Ebenso der Handel, wobei ab sofort 20 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen müssen.