Soziales

Entlastung für pflegende Angehörige

Die Pflege von Angehörigen ist oft belastend, es fehlt Zeit für eigene Erledigungen. Um Familien zu unterstützen, gibt es seit 2018 ein Pilotprojekt für eine mehrstündige mobile Betreuung. Mit 1. Februar wird es in den Regelbetrieb übergehen, beschloss die Landesregierung.

Während der Probephase wurden Betreuungspakete von vier, sechs, acht oder zehn Stunden am Stück angeboten, sagt Gesundheitslandesrätin Beate Prettner (SPÖ): „Am meisten wurde die Vier-Stunden-Betreuung angenommen, da hat man über vier Stunden eine Person zu Hause, die den zu pflegenden Angehörigen betreut. Das kostet dann die Betroffenen 30 Euro Selbstbehalt.“

Die restlichen Kosten von 133 Euro übernehme das Land, damit betrage der Selbstbehalt rund 18 Prozent. Das hänge aber immer vom Einkommen der Betroffenen ab, so Prettner. Zusätzlich wird es künftig ein Paket mit fünf und sieben Stunden Betreuung durch mobile Pflegedienste von Rotem Kreuz, Caritas und AVS geben.

Positive Ergebnisse von Testphase

Eine Umfrage unter den Klienten habe dem Pilotprojekt ein äußerst positives Zeugnis ausgestellt: Die angebotenen Stunden-Pakete seien mit 85 Prozent und die reduzierten Selbstbehalte mit 90 Prozent als völlig ausreichend bzw. angemessen erachtet, so Prettner. es habe einen Einbruch im Lockdown gegeben, aber ab Juni sei die Nachfrage wieder abrupt angestiegen. Derzeit habe sie sich auf rund 250 Pakete pro Monat eingependelt.

„Sinnvolle Beschäftigung“

Das Land geht pro Jahr von 3.200 Paketen und Zusatzkosten in der Höhe von rund 500.000 Euro aus. Es gehe darum, eine bedarfs- und fachgerechte Betreuung anzubieten, während die Angehörigen eigene Erledigungen machen können, so Prettner: „Was wir gesehen haben ist, dass vor allem demente Personen betreut werden. Das heißt, man verbringt vier Stunden, wo man sinnvolle Beschäftigungen macht mit diesen Personen, aber das Aufräumen ist nicht angedacht.“

Um die mehrstündige Unterstützung durch mobile Dienste beantragen können, muss man Pflegegeld beziehen oder eine ärztliche Bestätigung haben, dass eine Demenzerkrankung vorliege. Die Kosten für das Erstgespräch übernimmt das Land.