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Chronik

Lebensmittelvernichtung: Problem Ablaufdatum

Für viel Aufsehen hat ein „Kärnten heute“-Bericht über massenhafte Lebensmittelvernichtung aufgrund des Lockdowns durch Hotels, Gastronomiebetriebe und Großhändler gesorgt. Der Grund, warum Tonnen an Lebensmitteln vernichtet werden, ist das Ablaufdatum.

Der Lebensmittelgroßhandel Wedel in Villach mit mehr als 25.000 verschiedenen Produkten in den Regalen zählt zu den großen Zulieferbetrieben für Gastronomie und Hotellerie in Kärnten. In den vergangenen Wochen mussten von hier aus etwa 20 Paletten voller abgelaufener Lebensmittel in die Müllverbrennung gebracht werden. Dazu kommen noch Kisten voller Obst und Gemüse. Geschäftsführerin Jutta Mika-Loibnegger: „Es ist eine ganz furchtbare Situation, wertvolle Lebensmittel auf diese Art zu entsorgen, das ist eine Katastrophe und nicht sinnvoll an den Mann zu bringen.“

Großpackungen für Privatkunden unbrauchbar

Es finden sich keine Abnehmer, obwohl der Großhändler mittlerweile auch für private Kunden offen ist und gleichzeitig auch zu den Großspendern von Lebensmitteln gehört. Laut Geschäftsführung wird der Verein Tabea Lebenshilfe der Westbahnhoffnung in Villach mit viel kostenloser Ware versorgt.

Lebensmittelvernichtung: Ablaufdatum als Problem

Für viel Aufsehen sorgte ein „Kärnten heute“-Bericht über massenhafte Lebensmittelvernichtung aufgrund des Lockdowns durch Hotels, Gastronomiebetriebe und deren Großhändler. Der Grund, warum Tonnen an Lebensmitteln in der Müllverbrennung in Arnoldstein verheizt werden, ist das Ablaufdatum. Warum können Lebensmittel nicht verschenkt werden, bevor sie verderben?

Das Problem sind neben dem Ablaufdatum aber auch die Packungsgrößen, denn mit 20 Kilo Kübeln voller Mayonnaise beispielsweise, könne kein privater Kunde oder sozial Bedürftiger etwas anfangen. Jutta Mika-Loibnegger: „Wir sind Spezialisten für Hotellerie und Gastronomie und diese Großpackungen kann ein Endverbraucher nicht verwenden, muss man wirklich sagen.“

Händler fürchten auch rechtliche Probleme

Viele Händler fürchten auch rechtliche Probleme, wenn sie abgelaufene Waren an die Kunden bringen. Hier müsse man unterscheiden, sagte Edeltraud Kovacs, Leiterin der Lebensmittelaufsicht des Landes. Produkte mit Verfallsdatum, beispielsweise Hühnerfleisch, dürften danach nicht mehr vertrieben werden. Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum aber sehr wohl.

„Und solche Lebensmittel dürfen auch nach Ablauf in Verkehr gebracht werden im Handel, müssen aber dementsprechend deklariert werden. Die Verantwortung für die Qualität des Lebensmittels geht in diesem Moment auf den Verkäufer über. Auch für Lebensmittelspenden gelten die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.“

Massiver Preisverfall bei Fleisch

Vor allem bei Fleisch schwingen ethische Aspekte mit, wenn es kiloweise entsorgt wird. Doch Schlachtungen einfach zu stoppen oder über monatelange Lockdownphasen hinaus zu zögern, sei nicht möglich, hieß es von der Landwirtschaftskammer. Bei Schweinen sei das nur etwa sieben Tage möglich, bei Rindern etwas länger. Dann muss geschlachtet werden, ob es nun Abnehmer gibt oder nicht.

Für die Notwendigkeit zum Schlachten gebe es einige Gründe, unter anderem, dass die Tiere nicht zu schwer und nicht zu fett geschlachtet werden dürfen, Stichwort Qualität und Gütesiegel. Entsorgt würde Fleisch derzeit aber noch nicht, sondern es werde eingelagert und eingefroren, hieß es. Massiv sei aber der Preisverfall, der viele Bauern in wirtschaftliche Not bringen würde.