Chronik

Unbedingte Haft wegen Wiederbetätigung

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Freitag ein 38-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, verurteilt worden. Er hatte zwei einschlägige Tattoos zur Schau gestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Tattoo zeigte ein Hakenkreuz, das zweite die Zahl 88 für „Heil Hitler“. Er soll den Hitlergruß gezeigt haben, in aller Öffentlichkeit „Heil Hitler!“ gerufen und auf seinem Facebook-Konto mehrere einschlägige Bilder öffentlich geteilt haben. „Das wird schon stimmen, ich erinnere mich nicht mehr so genau“, sagte der 38-Jährige in seiner Einvernahme durch Richter Gerhard Pöllinger-Sorre, der dem Geschworenensenat vorsaß, zu den Vorwürfen.

Alkoholismus als Entschuldigung

An einer Tankstelle hatte er im Jahr 2019 seine Tattoos am Unterschenkel gezeigt, den Hitlergruß gemacht und mehrmals „Heil Hitler!“ gerufen – auch als eine Zeugin angekündigt hatte, die Polizei zu verständigen.

Der Angeklagte gab vor allem seiner Alkoholabhängigkeit die Schuld, bei dem Vorfall auf der Tankstelle hatte er fast 2,5 Promille. Die Tattoos habe er sich selbst gestochen, als er 16 oder 17 Jahre alt war – schon kurz danach will er aber seinen Kontakt zur Neonaziszene abgebrochen haben. Seine Taten seien vor allem im Rausch passiert.

Richter ließ Verantwortung nicht gelten

So leicht wollte es ihm Pöllinger-Sorre aber nicht machen – immerhin habe der Mann seine Tattoos „jahrzehntelang“ am Körper gehabt: „Eine Zurschaustellung ist fast nie ein Ausreißer, sondern davon begleitet, dass man zu Hause Devotionalien hat oder einschlägige Bilder veröffentlicht. So wie Sie“, bohrte der Richter nach. Das Verhalten des Angeklagten deute auf eine Verdichtung hin. Dass der 38-Jährige wieder von alkoholbedingten Aussetzern sprach, ließ Pöllinger-Sorre nicht gelten: „Wenn jeder in Österreich Hakenkreuzfotos postet, wenn er rauschig ist, kommen wir mit der Arbeit nicht mehr zusammen.“

Geständnis und Reue wirkten mildernd

Staatsanwalt Christian Pirker forderte einen Schuldspruch und eine angemessene Bestrafung – auch wenn er das positive Verhalten des Angeklagten nach der Tat hervorhob. Das betonte auch der Verteidiger des Kärntners: Sein Mandant habe alle einschlägigen Fotos gelöscht, seine Tattoos überstechen lassen und einen Alkoholentzug absolviert. Er habe schon seit langer Zeit keinen Kontakt mehr zur rechtsextremen Szene.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel in allen Anklagepunkten mit acht zu null Stimmen einstimmig aus. Richter Pöllinger-Sorre begründete die Strafhöhe mit den vielen Vorstrafen des Mannes, außerdem hatte dieser die Taten während einer offenen Probezeit begangen. Mildernd kamen dem 38-Jährigen sein reumütiges Geständnis und sein späteres Verhalten zugute. Der 38-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab.