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Chronik

Tod durch Blutspende: Prozess vertagt

Am Landesgericht Klagenfurt ist ein Zivilprozess von Hinterbliebenen einer 2019 an Malaria verstorbenen Frau fortgesetzt worden. Die 84-Jährige hatte bei einer Hüftoperation eine verseuchte Blutkonserve erhalten. Nun fordern die Angehörigen 33.800 Euro von der Spenderin, dem Roten Kreuz und einem Mitarbeiter. Der Prozess wurde auf März vertagt.

Die mittlerweile rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilte Spenderin bekräftigte frühere Aussagen, wonach sie den Fragebogen in Eile ausgefüllt und nur überflogen habe. Darin hatte sie angegeben, im vergangenen halben Jahr nicht im Ausland gewesen zu sein und auch keine Medikamente eingenommen zu haben. Tatsächlich war sie aber kurz zuvor von einem Uganda-Aufenthalt zurückgekehrt, anlässlich dessen sie auch Medikamente zur Malaria-Prophylaxe genommen hatte.

Tod durch Blutspende: Prozess verschoben

Am Landesgericht Klagenfurt ist ein Zivilprozess von Hinterbliebenen einer 2019 an Malaria verstorbenen Frau fortgesetzt worden. Die 84-Jährige hatte bei einer Hüftoperation eine verseuchte Blutkonserve erhalten. Nun fordern die Angehörigen 33.800 Euro von der Spenderin, dem Roten Kreuz und einem Mitarbeiter. Der Prozess wurde auf März vertagt.

Spenderin: „Das ist so ein Alptraum“

Ja, Tabletten seien sicher Medikamente, gestand die Blutspenderin vor Gericht zu. „Aber ich bin davon ausgegangen, dass mit der Malaria-Prophylaxe sowieso kein Malaria auftritt.“ Danach sagte sie, sie habe die Fragen nur überflogen und nicht so wahrgenommen, bevor sie emotional wurde und sagte, sie würde inzwischen niemandem mehr empfehlen, Blut zu spenden. „Das ist so ein Albtraum.“ Die Spenderin bestritt auch, dass der Zivildiener, dem sie den Fragebogen übergab, sie nochmals nach Auslandsaufenthalten oder Medikamenten gefragt habe.

Der junge Student selbst konnte sich zwar an die konkrete Situation nicht erinnern, meinte aber, er hätte in seinen Diensten diese Fragen immer überprüft und nochmals mündlich gestellt, während er Blutdruck und Temperatur maß. „Das war wie Zähneputzen in der Früh.“

Spenderin erkrankte selbst an Malaria

Die damalige Rotkreuz-Ärztin ging mit Richter Gunther Schmoliner den Fragebogen der Spenderin durch. „Nach diesem Fragebogen spricht nichts gegen eine Spende“, sagte sie. Hätte sie etwas von Uganda oder Malaria-Prophylaxe gelesen, hätten bei ihr „alle Alarmglocken geschrillt“. Ein Blutspende-Verantwortlicher des Roten Kreuzes erklärte nochmals das Prozedere. Zur Spenderin sagte er, dass diese seit 40 Jahren immer wieder Blut spende und auch schon abgelehnt wurde, einmal wegen des Aufenthalts in einem Malaria-Gebiet.

Beim nächsten Termin im Zivilprozess soll der spätere Verlauf des Falls beleuchtet werden. Nach der Blutspende erkrankte die Spenderin selbst an Malaria und wurde auch ins Spital eingeliefert. Während der Fahrt soll sie auf ihre Blutspende hingewiesen haben, allerdings wurde die Information nicht weitergeleitet. Abgesehen von dem Zivilprozess laufen in der Causa auch noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen das Rote Kreuz und einen Rettungsfahrer.