Bei einem privaten Totengedenken in einer Kirche in Unterkärnten waren unlängst mehr Gläubige als gesetzlich erlaubt anwesend. Die Coronavirus-Abstände wurden zwar eingehalten, in Summe seien aber zu viele Menschen im Gotteshaus gewesen. Dem ORF ist ein Beschwerdebrief an die Diözese bekannt. Der Pfarrer hätte im Sinne der Regelungen wohl einen Teil der Angehörigen nach Hause schicken müssen.
Ein schwieriger Spagat für die Seelsorger. Denn der letzte Weg eines Verstorbenen und das Totengedenken sind für die Angehörigen eine wichtige Möglichkeit der Abschiednahme. Letztere wird derzeit aber durch den Lockdown massiv erschwert.
Nicht-öffentliche Gottesdienste unter besonderen Auflagen
An sich seien religiöse Veranstaltungen von der Corona-Notverordnung des Bundes ausgenommen. Die katholische Kirche entschloss sich aber dazu, die Verordnungen mitzutragen, sagt Generalvikar Johann Sedlmaier: „Die Regelungen beginnen schon damit, dass öffentliche Gottesdienste generell ausgesetzt wurden. Wenn nicht-öffentliche Gottesdienste stattfinden, müssen die Hygienemaßnahmen eingehalten werden.“ Damit sei verbunden, dass nicht mehr als zehn Personen den Kirchenraum betreten dürfen und die Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen. Zusätzlich seien alle Besucher verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Etappenweise letzte Ehre bei größerer Trauergemeinde
Die Übersterblichkeit sei in Zeiten des Lockdowns eine besondere Herausforderung für Gläubige und Seelsorger. Für Begräbnisse gilt jedoch eine 50-Personen-Regelung. Die Kirche ist aber bemüht, auch größere Trauerfeiern stattfinden zu lassen, sagt Johann Sedlmaier. Priester würden dann vor dem eigentlichen Begräbnis eine Feier mit 50 Personen anbieten, dann das eigentliche Begräbnis mit 50 Personen durchführen und nach dem Begräbnis eine weitere Trauerfeier mit 50 Personen machen, erklärt der Generalvikar. Besonders in dieser Zeit sei es ihm wichtig, dass Menschen die einen Angehörigen verlieren, nicht alleine gelassen werden, auch wenn es oft über die Kräfte der Seelsorger gehe.