Stau beim Karawankentunnel
ORF
ORF
Chronik

Covid19: „Verordnete“ Beziehungspausen

Gerade zur Weihnachtszeit oder rund um den Jahreswechsel trifft es jene hart, die den Lebenspartner oder Familienmitglieder in Slowenien oder Italien haben. Der Wunsch nach ein bisschen gemeinsamer Zeit scheitert oft an den unterschiedlichen Verordnungen, die derzeit wegen der Coronavirus-Pandemie gelten und die Zusammenkünfte erschweren.

Es gibt keine gesamteuropäische Richtlinie. Das heißt, in Gesundheitsfragen darf jedes Land seine eigenen Bestimmungen festlegen. Die Klagenfurter Rechtsanwältin Maria Škof betreut Klienten aus Kärnten, aber auch Slowenien und Friaul Julisch Venetien. Viele hätten versucht, sich vor Reiseantritt entsprechend zu informieren – bei den Behörden oder in Foren im Internet, wo ein reger Austausch zwischen Betroffenen herrsche. Laut Škof sei die Verunsicherung mitunter groß, zumal sich die entsprechenden Dekrete in den Nachbarländern ständig ändern.

Zonen-Regelung in Italien

Nach Slowenien dürfen seit 25. Dezember ohne Quarantäne bzw. PCR-Test nur noch Tagespendler einreisen. „Nach Slowenien kann ich aus familiären Zwecken nicht mehr einreisen. Im Gegensatz dazu könnte ich aber nach Österreich zurück sehr wohl aus familiären Zwecken einreisen. Wie man diese Situation am besten löst wäre mit einem PCR-Test, wobei man in Slowenien mit einem PCR-Test einreisen kann, der vor 24 Stunden gemacht wurde“, so Škof.

In Italien schränkt die Zonen-Regelung nicht nur innerhalb des Landes, sondern auch innerhalb von Regionen Besuche bei Familienmitgliedern während der Feiertage sehr ein. So entsteht die paradoxe Situation, dass zwar zum Beispiel – aus österreichischer Sicht – ein Besuch bei der Familie hier erlaubt wäre. Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Betroffene mindestens einmal im Monat zu diesem Zweck nach Österreich einreist. Aus italienischer Sicht ist aber nicht einmal das Verlassen der eigenen Heimatgemeinde zulässig, wenn sich diese gerade in der roten Zone befindet. Also scheitert ein Familienbesuch in der Praxis schon an der Anfahrt bis zur Staatsgrenze.

Reisegründe nicht klar geregelt

Familiäre Gründe sind für eine Reise ins Ausland als Ausnahme nicht zulässig, das bestätigt auch die italienische Grenzpolizei – dafür aber Arbeit und Gesundheit oder nicht aufschiebbare Gründe. Es sei aber nicht klar geregelt, was konkret in diesen Bereich falle. Genauso wenig, wie sich Zweitwohnsitzbesitzer verhalten sollen. „Wenn ich nach Italien einreise, dann muss ich in jedem Fall eine 14-tätige Quarantäne antreten. Die Ersatzmöglichkeit eines PCR-Tests, der vor 48 Stunden gemacht wurde, kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn gewisse Gründe vorliegen, die in diesen Verordnungen geregelt sind“, so die Rechtsanwältin.

In jedem Fall sei immer ein sogenanntes Selbstdeklarationsformular mitzuführen. Auch die Registrierung bei den örtlichen Gesundheitsbehörden über das Internet sei in Italien Pflicht, so Škof. Vor Weihnachten gab es zum Beispiel am Karawankentunnel wenig Einreise-, dafür aber viel Ausreiseverkehr. Mit starkem Rückkehr- und Durchzugsverkehr, sowie Staus wird gegen Ende der kommenden Woche gerechnet. Ob es bis dahin – wie von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) gefordert – grenzüberschreitende Konzepte geben wird, ist offen.

Team Kärnten fordert europäische Lösung

Team Kärnten Chef Gerhjard Köfer drängt am Freitag in einer Presseaussendung auf eine grenzüberschreitende Lösung, bezüglich des Problems unterschiedlicher Länderregelungen, was Zusammenkünfte von Familien und Partner betrifft, die nicht im selben EU-Staat leben. "Diese Problematik muss auf europäischer Ebene bearbeitet und gelöst werden. Auch die Durchführung eines Antigen-Schnelltests an der Grenze könnte als Grundlage dienen, dass man aus- bzw. einreisen darf“, so Köfer.