Coronavirus

Offene Fragen zu CoV-Plänen des Bundes

In einer Sitzung der Landeshauptleute mit der Bundesregierung sind am Mittwoch die weiteren CoV-Maßnahmen besprochen worden. Für das Land sind noch einige Fragen offen, die wöchentliche Tests und das „Freitesten“ betreffen. Ab 5. Jänner wird auch in Kärnten geimpft. Es seien noch „herausfordernde Monate“, bis zu einer Entspannung.

Im Gesundheitsministerium geht man davon aus, dass sich die Infektionszahlen erst im April deutlich verringern werden. Bis dahin sollten rund 500.000 Österreicherinnen und Österreicher über 65 bereits eine Impfung erhalten haben. Kärnten werde laut Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) dem Impfplan des Bundes folgen, damit auch eine strukturierte Vorgangsweise sichergestellt ist. „Ich sehe in der Impfung die einzige Möglichkeit, gegen das Coronavirus anzukommen. Das Ziel lautet also, eine möglichst hohe Anzahl an Impfungen durchzuführen“, so Kaiser. Dafür nötig sei eine entsprechende Information an die Bürger, wann, wo, wer in den nächsten Wochen und Monaten geimpft wird.

Impfstart in Kärnten am 5. Jänner

In Kärnten startet man mit den Impfungen am 5. Jänner in Alten- und Pflegeheimen, auch Betreuungspersonal und Ärzte sollen in dieser ersten Phase eine Impfung erhalten. 2.500 Impfdosen wurden bereits nach Kärnten geliefert und lagern in Spezialkühlschränken bei Temperaturen unter 70 Grad. Warum mit dem Impfen erst am 5. Jänner begonnen wird, erklärt man beim Land mit der Logistik – mehr dazu in Koalition betont Einigkeit – außer beim Impfen.

Zunächst sei auch nicht klar gewesen, wie viele Dosen man bekommen würde. Insgesamt stehen für Kärnten im Jänner mehr als 8.200 Impfdosen zur Verfügung. In der ersten Phase wird der Impfstoff von Biontech-Pfizer verimpft, schon bald könnten aber weitere Impfstoffe zugelassen werden. Für jeden, der sich gratis impfen lassen will, soll es einen Impfstoff geben. Für Fragen rund um die Impfung steht die Info-Telefonnummer 0800 555 621 zur Verfügung. Die Nummer ist rund um die Uhr besetzt.

Wöchentliche Tests in Schulen

Das „Freitesten“ nach dem Lockdown am 18. Jänner soll auf einer eindeutigen rechtlichen Grundlage stattfinden, der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein und soll als Eintrittsschein für Kultur- und Sportveranstaltungen, aber auch für den Besuch von Restaurants und Hotels gelten. „Derzeit fehlt für dieses Freitesten jegliche rechtliche Grundlage, und ich bin gespannt, wie diese überhaupt aussehen könnte“, sagte Kaiser.

Die Teststrategie des Bundes sieht vor, dass im Bereich der Bildungseinrichtungen, aber auch in Betrieben, wo es sehr viele Kontakte gibt, wöchentliche Tests durchgeführt werden. Kaiser sprach von einem enormen logistischen Aufwand. Große Erwartungen setze man deshalb in die Wohnzimmertests, die zu Hause gemacht werden können. Für Menschen, die sich freiwillig testen lassen, soll es in jedem Fall eine Bestätigung geben, und zwar egal, wo der Test durchgeführt wurde.

Massentestungen bei hohen Infektionszahlen

Angedacht wird vom Bund auch eine Quarantäne für ganze Bezirke. Wenn mehr als 150 Menschen je 100.000 Einwohner infiziert sind, soll es verpflichtende Massentestungen geben. Für Kaiser sind hier aber noch viele Fragen offen. Fix ist, dass die Kosten für die Massentests vom Bund übernommen werden, so Kaiser. Erfreulich sei derzeit zumindest die Situation in den Intensivstationen. Kaiser spricht hier von einer stabilen Lage, eine Überforderung des Gesundheitssystems sei derzeit nicht zu befürchten.

Eine besondere Herausforderung in jeglicher Hinsicht komme in diesem Zusammenhang auf die Bezirke zu. Bezirke mit einer 7-Tage-Inzidenz von 150 und mehr sollten nach Vorstellungen des Bundes Massentests durchführen, ohne Test sollte eine Quarantäne verhängt werden. „Da kommt eine enorme Aufgabe auf die Bezirke zu – es geht um die Tests, um die Umsetzung und um die Nachvollziehbarkeit. Da sind noch viele Fragen offen, und es ist wohl auch hier zu sehen, dass alle Vorgaben eigentlich die Durchimpfung forcieren sollten“, sagte Kaiser.

Steuerfreistellung für freiwillige Helfer „endlich erledigen“

Weitere Themen, die mit dem Bund erörtert worden sind, sind die Entgeltfortzahlung bei Quarantäne und eine notwendige Fristverlängerung von sechs Monaten auf zwölf Monate. Auch die Steuerfreistellung für Entschädigungen für freiwillige Helfer bei Massentests sei laut Kaiser vom Bund endlich zu erledigen. Am Arbeitsplatz sollte gelten, wer sich nicht testen möchte, muss zum eigenen Schutz und zum Schutz der Kollegen die FFP-Maske tragen. Auch dafür fehle laut Kaiser die rechtliche Grundlage.

Eine neue Verordnung lege laut Kaiser nun fest, dass in Pflegeheimen zweimal pro Woche Tests durchgeführt werden. Derzeit werden in Kärntens Pflegeheimen die Einverständniserklärungen für die Impfungen eingeholt.