Coronavirus

CoV-Strafen: Brief ans Ministerium

Immer mehr Fälle werden bekannt, in denen CoV-positiv Getestete 300 Euro Strafe zahlen sollen, weil sie auch in der Absonderung mit ihren Partnern weiter zusammenleben. Der Bund sagt, die Kompetenz liege beim Land. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) schrieb nun an das Gesundheitsministerium.

Der Brief des Kärntner Landeshauptmannes traf schon am Stubenring 1 in Wien ein. Kaiser beschreibt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) die Fälle: Eine Kontaktperson 1 wird von einem Covid-Infizierten im selben Haushalt angesteckt. Daraufhin wird gegen den, der das Virus weitergetragen hatte, egal wie, eine Strafe ausgesprochen. Damit werde er zum dringend Verdächtigen.

Kaiser teilt im Brief dem Minister mit, was er seinen Bezirkshauptleuten vorgibt. Erstens soll es keine Schnellverfahren mehr geben, die Klärung der tatsächlichen Möglichkeiten der Absonderung seien so möglich. Wenn es in einem Haushalt eng werde, sei das ein Notstand. Auch familiäre Verpflichtungen und die Versorgung anderer Familienmitglieder seien entschuldbar. Härten bei der Vollziehung des Epidemiegesetztes sollen wegfallen.

Frage des Amtsmissbrauchs

Die Bezirkshauptmannschaft muss jetzt außerdem alle Betroffenen anrufen und ihnen erklären, wie sie einen Einspruch gegen die Strafverfügung einlegen können. Ein sehr gravierender Punkt, einfach formuliert: Dort, wo das Recht der Bestraften offenkundig verletzt wurde, müsse die Behörde von selbst das Strafverfahren einstellen. Kaiser schrieb dem Minister auch, dass es hier noch die Frage des Amtsmissbrauches gebe. Unterließe Bezirkshauptmannschaft ihre Strafverfügung, mache sich eventuell der Bezirkshauptmann strafbar. Kaiser ersucht Anschober, österreichweit einheitliche Anordnungen zu geben, die rechtlich zweifelsfrei seien.

Bereits sieben Fälle bekannt

Dem ORF Kärnten sind bisher sieben solcher Fälle zwischen dem Lesachtal und St. Stefan bekannt. Es sollen aber weit mehr Strafverfügungen sein, die die Bezirkshauptmannschaft Hermagor ausstellte. Der Weißbriacher Matthias Gerd Pedarnig brachte mit dem ansässigen Anwalt Ulrich Salburg den Fall ins Rollen – mehr dazu in CoV-positiv: Strafe fürs Zusammenleben.

Beschwerdebrief von Betroffener an Land

Beim ORF Kärnten meldete sich auch die Mauthenerin Jutta Kurzweil. Auch sie soll ihre Familie gefährdet haben, obwohl sie alles getan habe, das als positiv Getestete zu verhindern, sagte sie. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) kritisierte am Samstag den Bund und forderte eine rasche Beseitigung der Regel – mehr dazu in Kaiser: Neue Verordnung statt Strafe. Kaiser und Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) wird vorgeworfen, sie hätten schon vor mehreren Tagen einschreiten können.

Kurzweil hatte ihnen nämlich, erbost über die Vorgehensweise der Bezirkshauptmannschaft, geschrieben. Eine Empfangsbestätigung gibt es aus dem Büro des Landeshauptmanns am 18. Dezember.

Etliche Details noch zu klären

Aus dem Gesundheitsministerium kam auf den Vorwurf aus Kärnten die Antwort: Die Bezirkshauptmannschaft, aber auch das Land Kärnten seien für die Umsetzung der Gesetze verantwortlich.

Auch Kaiser habe Spielraum, so das Team Kärnten. Er könne mit einer Weisung arbeiten. Die FPÖ verlangt, die Strafen für null und nichtig zu erklären. Geklärt werden muss auch noch, warum die Bezirkshauptmannschaft den Strafweg wählte und was das mit den Daten der Kontaktverfolgung auf sich hat. Diese wurden als Beweis, dass jemand Kontakt zu Partnern hatte, verwendet. Rechtsanwalt Salburg sprach in diesem Zusammenhang von einem verfassungswidrigen Vorgehen der Behörde. Staatsanwaltschaft und Datenschutz müssten sich das genauer ansehen, so seine Forderung.

Auf der Website des Sozialministeriums heißt es:

Quarantäneregelungen für Haushaltsmitglieder als Kategorie-I-Kontaktpersonen

Für Haushaltsmitglieder, die als Kategorie-I-Kontakt klassifiziert werden und bei denen während der Isolationsdauer des im gleichen Haushalt isolierten COVID-19-Falls keine Infektions-Schutzmaßnahmen (siehe Dokument „Information für Kontaktpersonen“) eingehalten werden können, gilt eine Quarantänedauer von 14 Tagen ab Symptombeginn des COVID-19-Falls bzw. Tag der Probenahme bei asymptomatischen SARS-CoV-2-Fällen.

Können hingegen während der Isolation des COVID-19-Falls im gleichen Haushalt die entsprechenden Infektions-Schutzmaßnahmen durch die übrigen Haushaltsmitglieder eingehalten werden, gelten für diese 10 Tage als Quarantänedauer, ab dem letzten potentiell ansteckenden Kontakt.

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