Material für den Bühnenaufbau in einer großen Halle
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Wirtschaft

Bund sagt Umsatzersatz für Veranstalter zu

Für die Veranstaltungswirtschaft samt all ihrer Zulieferer wird es vom Bund Unterstützungen geben. Das ist am Mittwoch bekannt gegeben worden. Die Kärntner Wirtschaftskammer spricht von einem kleinen Weihnachtswunder und fordert klare Kriterien für den Antrag von Umsatzersatzzahlungen.

Die Veranstaltungsbranche mit Österreichweit 10.000 Unternehmen und 240.000 Arbeitsplätzen, sowie einer Wertschöpfung von zehn Milliarden Euro wurde ja von der Coronaviruspandemie besonders getroffen.

Lange wurden die Anliegen überhört und die Betriebe bei finanziellen Hilfen ausgeklammert, sagt Markus Polka von der Wirtschaftskammer. Aufgrund der ungewissen Lage werden für das kommende Jahr so gut wie keine Veranstaltungen geplant. Das könnte sich jetzt ändern, sagt Polka: „Um den Anreiz und die Sicherheit für die Planung künftiger Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Millionen Euro erarbeitet.“

Bedingungen für Umsatzersatzzahlungen noch unklar

Die angekündigte Unterstützung gliedert sich im Wesentlichen in zwei Bereiche: Einen Schutzschirm für kommende Veranstaltungen und einen Umsatzersatz für die Monate November in der Höhe von 80 Prozent und 50 Prozent für Dezember, sagt Polka. Die Rahmenbedingungen für die Umsatzersatzzahlungen seien noch nicht klar geregelt. Laut Polka sei es wichtig, dass der Umsatzersatz nun auch für die vielen vom Veranstaltungsverbot indirekt betroffenen Betriebe kommen wird.

Ob das auch so abgewickelt wird, ist fraglich: „Es wird diskutiert, dass das in Deutschland gängige Modell auch in Österreich gelten soll. Es würde vorsehen, dass neben den direkt Betroffenen auch indirekt Betroffene antragsberechtigt sind, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.“

Polka: Veranstaltungsverbot sollte Kriterium sein

Das sei laut Polka an der Realität vorbeigeplant und wäre für die Zulieferer im Veranstaltungsbereich eine Katastrophe: „Diese machen lediglich circa 20 bis 30 Prozent ihres Umsatzes mit derzeit geschlossenen Betrieben. 70 bis 80 Prozent des erwirtschafteten Umsatzes fallen hingegen Aufträgen zu, welche von Firmen, Vereinen, Institutionen und Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.“ Das Kriterium müssten nicht die geschlossenen Betriebe sein, „sondern das Veranstaltungsverbot, das diesen Betrieben die Geschäftsgrundlage entzieht“, so Polka.

Ab 15. Jänner 2021 können Anträge für jene Veranstaltungen eingebracht werden, die ab 1. Februar 2021 stattfinden sollen. Abgewickelt wird das Ganze über die Tourismusbank. Dieser Schutzschirm bedeute für die Veranstaltungswirtschaft vor allem Planungssicherheit, sagt Markus Polka.