Blaue „Standard“-Uniformen der Feuerwehr
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Chronik

Strafe bei falscher Feuerwehr-Bekleidung

Nach dem zukünftigen Feuerwehrgesetz ab 2021 soll es möglich sein, Feuerwehrleute mit bis zu 1.500 Euro zu bestrafen, wenn sie wiederholt mit nicht ordnungsgemäßer Dienst- oder Einsatzkleidung unterwegs sind. Gegen diese Verwaltungsstrafe regt sich nun Widerstand.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr in St. Veit an der Glan wurden gerade erst die letzten Pakete nach den Coronavirus-Schnelltestungen in den Gemeinden eingesammelt. Das ist zwar Feuerwehrdienst, die Helfer machen die Arbeit aber mit Privatbekleidung. Ein Teil des neuen Feuerwehrgesetzes könnte das – überspitzt gesehen – schon strafbar machen. Denn wiederholtes Verweigern der richtigen Bekleidung könnte 1.500 Euro Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Feuerwehrleute schleppen Kisten
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Dienst in ziviler Kleidung könnte bald bestraft werden

Freiwillige Feuerwehr: Verwaltungstrafe „geht nicht“

Es ist genau geregelt welche Kleidung verwendet werden darf, von den Stiefeln bis zum Helm. Die Stadt Villach schreibt in ihrer Stellungnahme, dass der neue Passus den „Freiwilligkeits-Charakter untergrabe“, die Feuerwehr Spittal spricht von „Umwandlung einer Demokratie in Diktatur“.

Feuerwehr: Strafe für falsche Bekleidung

Für alle, die sich bei der Feuerwehr engagieren, gilt das Feuerwehrgesetz, das nun geändert werden soll. Feuerwehrleute, die wiederholt nicht ordnungsgemäß bekleidet zum Dienst kommen, sollen bis zu 1.500 Euro Strafe zahlen.

Josef Kropiunig, der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr (FF) St. Veit an der Glan sagte, noch sei die Gemeinde zuständig für die Feuerwehr. „Das heißt, Feuerwehrsache ist Gemeindesache und da muss beim Bürgermeister droben vorgesprochen werden und dann werden wir jeden Feuerwehrmann zur Rechenschaft ziehen. Aber das Land kann nicht hergehen und eine Verwaltungsstrafe verfügen, das geht nicht.“

Die umstrittene Strafbestimmung
Land Kärnten
Der umstrittene Pargraph mit Strafbestimmung bezieht sich auf die Pflicht, im Dienst Dienstkleidung zu tragen (Paragraph 46)

Hintergrund ist Wunsch nach einheitlicher Kleidung

Der Landesfeuerwehrverband wünschte sich den nun umstrittenen Passus. Nach Paragraph 46 muss im Dienst auch Dienstkleidung getragen werden, Paragraph 72 regelt die Strafbestimmungen.

Hintergrund ist aber keine Sicherheitsfrage, sondern der Wunsch nach einer einheitliche Einsatzbekleidung für alle Freiwilligen Feuerwehren. Andersfarbige Uniformen tragen zum Beispiel die Helfer der Klagenfurter Berufsfeuerwehr oder auch Feuerwehrleute anderer Bundesländer.

Klagenfurter Feuerwehrleute mit braunen Uniformen
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Der Dorn im Auge des Landesfeuerwehrverbandes: Manche Feuerwehren tragen keine blaue Uniformen, sondern zum Beispiel braune, wie die Klagenfurter Berufsfeuerwehr

Strafe nur bei „beharrlichem“ Verstoß

Rudolf Robin, der Kärntner Landesfeuerwehrkommandant, sagte, in den Bestimmungen stehe der Begriff „beharrlich“. „Wenn sich also jemand des öfteren nicht an die Vorschriften zur Dienstbekleidung hält – das heißt, er trägt nicht die blaue Schutzbekleidung, sondern die braune oder die gelbe – dann behält sich der Gesetzgeber in diesem Bereich Maßnahmen vor.“ Die Strafe werde es aber nie geben, sagte Robin.

Feuerwehrleute im Einsatz
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In Blau gekleidet sollen künftig aller Feuerwehrleute in Kärnten auftreten

Landesfeuerwehrverband: Strafe vermutlich nie verhängt

Schon jetzt gibt es von großen Feuerwehren Kritik an dem geplanten Gesetzeszusatz, mit teils harschen Worten. Feuerwehrreferent Daniel Fellner (SPÖ) sagte, er selbst komme aus dem Roten Kreuz, „und da gibt es einen netten Spruch, der mir immer sehr gut gefallen hat, nämlich ’der Eintritt und der Austritt sind immer freiwillig, aber das, was im Dienst geschieht ist etwas, das mit Pflicht zu tun hat. Und wenn wir von so einem sensiblen Bereich, wie dem der Feuerwehr sprechen, dann muss man auch Maßnahmen und Möglichkeiten haben, wie man dem begegnet.“

Ein solcher Passus war für das Feuerwehrgesetz vor fast 20 Jahren schon einmal geplant. Nach heißer Diskussion wurden aber die Strafen für Feuerwehrmitglieder und Einsatzleiter von bis zu je 10.000 Schilling nie Teil des Gesetzes. Beim Landesfeuerwehrverband geht man davon aus, dass die aktuell geplante Strafe so gut wie nie verhängt werden wird, wenn das Gesetz in der Form in Kraft tritt.

Runder Tisch geplant

Laut Fellner gibt es nun zu diesem Thema am Freitag einen Runden Tisch. Er will mit Vertretern des Landesfeuerwehrverbandes, der Feuerwehren aus Spittal und Villach sowie Repräsentanten aller im Landtag vertretenen Parteien und des Gemeindebundes sprechen.

FPÖ gegen Strafen

FPÖ-Obmann Gernot Darmann sagte in einer Aussendung am Mittwoch, erst vor wenigen Tagen sei den Feuerwehrleuten von der Politik großer Dank ausgesprochen worden, da sie durch ihren freiwilligen Einsatz erst die Coronavirus-Massentests möglich gemacht haben. Nun findet sich aber in dem geplanten neuen Feuerwehrgesetz ein Straftatbestand, der eine Geldstrafe bis zu 1.500 Euro für jene Feuerwehrleute vorsieht, die sich nicht an Bekleidungsvorschriften halten. Die FPÖ spricht sich klar gegen diese Strafbestimmung aus Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit gehören gefördert und unterstützt und nicht bestraft.