Gericht

Polizeioberst bei Berufung frei gesprochen

Ein Polizeioberst ist bei seiner Berufungsverhandlung am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Körperverletzung frei gesprochen worden. Es soll eine Frau beim Spazierengehen im Zuge eines Streits um das Anleinen ihres Hundes geohrfeigt haben.

Der Beamte ist auch Jäger, er war mit einem frei laufenden Hund unterwegs und war mit der Frau in einem Wald in Streit geraten, weil sie ihre Hunde nicht angeleint hatte. Ein Berufungssenat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Bernd Lutschounig kippte den Schuldspruch des Bezirksgerichts Hermagor vom März. Damals wurde er zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt – mehr dazu in Polizeioberst muss für Körperverletzung zahlen.

„Frau nicht berührt“

Der Polizist beteuerte, wie schon im ersten Verfahren am Bezirksgericht Hermagor, seine Unschuld. Er würde doch nie im Leben eine Frau schlagen, sagte er in seinem Schlusswort mehrfach: „Ich kann nur bei allem, was mir heilig ist, sagen, bei meinem Leben und dem meiner Familie, sagen, ich habe die Frau nicht berührt. Die Verleumdung ist ja gar nicht das Problem, aber wie stehe ich da vor meiner Familie, vor den Kollegen.“

„Angst vor Hunden der Frau gehabt“

Bei der Begegnung im Wald, am 1. März 2019, habe er Angst vor dem „Zuhälterhund“ der 54-Jährigen, einem Staffordshire Bullterrier, gehabt. Der zweite Hund der Frau, ein Rhodesian Ridgeback, habe die Haare am Rücken aufgestellt. Die nächste Stufe sei, dass der Hund zubeiße. Er habe den Münsterländer seines Sohnes dabei gehabt.

Bei der Frau habe er sich dann als Polizist mit Rang und Namen sowie als Jäger vorgestellt, wollte der Frau sogar eine Visitenkarte überreichen, und habe sie gefragt, warum sie ihre Hunde nicht anleine. „Ich habe ihr erklärt, dass Jagdhunde frei laufen dürfen, andere Hunde aber nicht.“

Frau schilderte Geschehen völlig anders

Die Spaziergängerin schilderte den Vorfall deutlich anders. Sie identifizierte den Angeklagten als jenen Mann, der sie im Wald geschlagen habe. Der Mann sei damals schon aggressiv auf sie zugekommen und habe sie wegen der frei laufenden Hunde zur Rede gestellt. Sie verwies darauf, dass auch sein Hund frei laufe. „Dann fing er an, über Gesetze und Vorschriften zu reden.“ Als sie ihn fragte, wer er sei, dass er so mit ihr rede, habe er sie ins Gesicht geschlagen.

Richter Lutschounig wiederholte einen Teil des Beweisverfahrens, und befragte sowohl die Ärztin, die damals die Verletzung der Frau untersucht und bestätigt hatte, als auch die Frau, die der Polizist geschlagen haben soll. Sie blieb bei ihren Aussagen und meinte, sie sei sich bei der Identifizierung des Mannes zuerst nicht sicher gewesen. Als sie erfahren habe, dass es sich um einen Polizeioffizier handle, sei sie noch unsicherer geworden, weil so jemand das doch nicht tun würde.

Aussage gegen Aussage

Auf die Frage nach einem möglichen Motiv des Angeklagten, sie zu schlagen, sagte sie: „Ich weiß nicht, er war schon sehr aufgeregt, vielleicht hat es ja ausgereicht, dass ich ihn gefragt habe, wer er ist.“ Auf die Frage des Verteidigers, warum sie nicht weggelaufen sei, meinte sie, sie sei „wie angefroren“ gewesen, zudem könne sie nach einem Unfall nicht mehr laufen.

Nach zwei Stunden sprach der Berufungssenat den Polizeibeamten frei. Es hätten beide, Angeklagter wie Zeugin, einen glaubwürdigen Eindruck gemacht, es stehe Aussage gegen Aussage, erläuterte Lutschounig. In diesem Fall sei zugunsten des Angeklagten zu entscheiden gewesen.