Coronavirus

300 Mitarbeiter für Massentests gesucht

Das Land sucht für die Testungen an der Bevölkerung medizinisches Personal zur Unterstützung. Gefragt sind Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegepersonal oder auch Sanitäter. 45 Euro pro Stunde werden bezahlt, es geht um Abnahme von Tests und deren Auswertung.

Von 11. bis 13. Dezember sollen die Massentestungen in Kärnten durchgeführt werden. 300 Personen werden gesucht, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Samstag. Katastrophenschutz-Referent Daniel Fellner (SPÖ) sagte, rund 200 Personen kommen von den Einsatzorganisationen, die eine große Stütze seien. 120 Mitarbeiter allein vom Roten Kreuz werden mit dabei sein, so Präsident Peter Ambrozy. Dies sei eine besondere Kraftanstrendung, man brauche mehr Freiwillige für Sonderdienste. Denn auch der Rettungsdienst müsse ja aufrecht erhalten werden.

300 Mitarbeiter für Massentests gesucht

Das Land sucht für die Testungen an der Bevölkerung medizinisches Personal zur Unterstützung. Gefragt sind Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegepersonal oder auch Sanitäter. 45 Euro pro Stunde werden bezahlt, es geht um Abnahme von Tests und deren Auswertung.

Es wird auch medizinisches Personal das bereits einer Einsatzorganisation angehört, gebeten, sich zu melden. Die Testreihen beginnen schon am 5. Dezember für Lehrkräfte und Polizeibeamte – mehr dazu in Vorbereitungen für CoV-Massentests laufen.

Gefragte Berufsgruppen

Gesucht werden aufgrund der berufsrechtlichen Bestimmungen Ärztinnen und Ärzte gemäß Ärztegesetz 1998; Biomedizinischen Analytiker gemäß MTD-Gesetz (medizinisch-technische Dienste); Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz. Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG.

Pflegefachassistenz nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz); Pflegeassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes oder eines diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers. Sanitäter gemäß SanG; Laborassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes oder eines Biomedizinischen Analytikers gemäß MABG; Ordinationsassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes oder eines diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers gemäß MABG (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz).