9.000 Euro soll der Kärntner für einen kapitalen Rothirschen aus dem Wiltierpark verlangt und erhalten haben. Das Tier wurde betäubt und in ein Jagdgebiet in Ungarn transportiert und dort für den Abschluss freigelassen. Die ungarische Firma bot den Abschuss des angeblichen Wildtieres über eine französische Jagdgesellschaft an. Und tatsächlich bot auch ein Jäger aus Frankreich 35.000 Euro für den Abschuss an. Als sich das Tier nach der Betäubung aufrichtete, kam es zum Abschuss. Die Trophäe soll ein Gewicht von zwölf bis 13 Kilo auf die Waage gebracht haben. Dennoch ist der Schwindel mit dem Hirschen aus dem Kärntner Tierpark aufgeflogen. Der Vorfall soll sich im September ereignet haben.
Schwindel ist in Ungarn aufgeflogen
Die Jagd auf einen in keinem natürlichen Umfeld aufgewachsenen Hirsch ist in Österreich und Ungarn verboten. Neben dem Kärntner stehen drei Ungarn wegen Betrugs und Dokumentenfälschung vor Gericht. Die Kärntner Jägerschaft weist darauf hin, sollte es sich um einen Jäger handeln, der in Ungarn vor Gericht steht, dann könnte ihm die Jagdkarte entzogen werden. Entsprechende Regelungen sind im Paragraf 37 des Jagdgeseztes enthalten. Der Verwaltungsdirektor der Jägerschaft, Mario Deutschmann teilte mit, dass das Vorgehen in krassem Widerspruch zu den jagdethischen Grundsätzen der Kärntner Jägerschaft stehe.