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Gericht

Drogengroßprozess fortgesetzt

Am Dienstag ist am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen 20 mutmaßliche Drogendealer aus Nigeria fortgesetzt worden. Die Angeklagten wurden detailliert befragt. Es geht um Drogenhandel in großem Stil, den Hauptangeklagten drohen hohe Haftstrafen.

Die Angeklagten wurden aus der Justizanstalt einzeln in den Verhandlungssaal gebracht. Die weiteren Angeklagten können in einem Raum in der Justizanstalt mittels Videoübertragung den Prozess verfolgen. Im großen Verhandlungssaal konnten die Abstände nicht eingehalten werden.

Schnelltest für alle

Die Aufteilung des Prozesses in mehrere Räumlichkeiten erfolgt aufgrund des umfangreichen Covid-19-Sicherheitskonzeptes. Dennoch wurden alle Personen wie Richter, Dolmetscher, Staatsanwälte, Verteidiger, Geschworene und Angeklagte vor Verhandlungsbeginn einem Coronavirus-Schnelltest unterzogen. Die Öffentlichkeit, auch Journalisten, durften dem Prozess aus einem anderen Saal per Videoübertragung folgen.

Polizist mit einem der Angeklagten
APA/GERD EGGENBERGER
Am ersten Prozesstag zeigte sich, dass man die Sicherheitsmaßnahmen mit so vielen Personen im Raum nicht einhalten konnte

Vorwurf: Drogen kiloweise verkauft

Den 20 angeklagten Männern aus Nigeria wird Drogenhandel im großen Stil vorgeworfen, sie sollen Heroin und Kokain im Kilogrammbereich verkauft haben. Die beiden am Dienstagvormittag vernommenen Angeklagten bekannten sich teilweise schuldig, einmal des Verkaufs von zehn Gramm Kokain und einmal des Verkaufs von Marihuana in kleiner Menge. Bei einem der Männer wurden 16 Mobiltelefone sichergestellt, über die mit Kunden und Abnehmern gesprochen worden sein soll.

Richter ging ins Detail

Richter Alfred Pasterk versuchte, Zusammenhänge von Fakten aus dem mehrere hundert Seiten dicken Telefonprotokoll der Polizei herzustellen, und ging dabei sehr ins Detail. Es ging auch um Begriffe, die dabei verwendet wurden, wie zum Beispiel „ihr Land“ oder „unser Land“, „oben“ oder „unten“ oder „Frau“. Die Begriffe sollen Codierungen für unterschiedliche Drogen bedeuten, meist Kokain und Heroin.

Angeklagte sprachen von „Übersetzungsfehlern“

Die Angeklagten verneinten das und sagten, dass es teilweise Übersetzungsfehler aus afrikanischen Dialekten seien. Es ging auch darum, wer welchen Namen oder Spitznamen hat und wer etwas kaufte oder verkaufte, was konsumiert wurde und wer wen kennt. Oft ging es bei den Telefongesprächen um Waren und Bestellungen sowie um Polizeipräsenz an bestimmten Tagen und bestimmten Orten. Die Angeklagten leugneten die Themen großteils und sprachen von Fehlinterpretationen des Gesagten. Die Faktenlage ist äußerst umfangreich.

Für den Großprozess waren vorerst 20 Verhandlungstage anberaumt, ein Urteil wird nicht vor Ende Jänner erwartet. Wegen der Schwere der Delikte drohen den drei mutmaßlichen Anführern des Drogenrings zehn bis 20 Jahre beziehungsweise lebenslange Haft.