Krankenbett auf intensivmedizinischer Station
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Gesundheit

CoV: Sonderregelung für Krankenhauspersonal

Dürfen positiv auf das Coronavirus getestete Pflegekräfte und Ärzte in den Landesspitälern arbeiten, oder nicht? Die KABEG stellt klar, nur Personen, die zehn Tage Quarantäne hinter sich haben und nicht mehr ansteckend sind, dürfen mit einem positiven Testergebnis wieder zum Einsatz kommen.

Zwei Sonderregelungen gibt es in den Krankenanstalten für Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Hintergrund sind zum einen die Personallage, zum anderen besonders strenge Sicherheitsvorschriften. Wenn jemand positiv getestet wurde, wird er für zehn Tage in Quarantäne geschickt. Danach gilt er als nicht mehr ansteckend und könnte wieder arbeiten.

In den Spitälern werde aber noch einmal getestet, sagte KABEG-Vorstand Arnold Gabriel: „Nach der Quarantäne erfolgt eine Testung. Ist der Test positiv, erfolgt keine Integration in das Arbeitsgeschehen. Es sei den, der Ct-Wert, das ist der sogenannte Infektionswert, ist höher als 30, dann ist nach dem Stand der Wissenschaft keine Infektionsweitergabe gegeben. Dann können diese Mitarbeiter wieder in den Arbeitsprozess integriert werden.“

Kontaktpersonen dürfen arbeiten

Auch in den Reha-Kliniken wird das so gehandhabt. eine Sonderregelung gibt es auch für Kontaktpersonen der Kategorie 1 in den Spitälern, sagte Gabriel: „Die können unter bestimmten Auflagen ihren Dienst versehen. Das Ganze basiert auf Freiwilligkeit, der Mitarbeiter muss einverstanden sein und er wird vor jedem Dienstantritt getestet und darüber hinaus müssen diese Mitarbeiter spezielle Schutzausrüstungen im Dienstbetrieb verwenden.“ In der Zwischenzeit sei die Personallage schon angespannt, allerdings habe man bereits Alternativen auf Schiene gebracht, heißt es aus der KABEG.