Gericht

Ehefrau vergewaltigt: Sieben Jahre Haft

Wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau und schwerer Nötigung ist ein 44-jähriger Kärntner am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl das Opfer die Aussage zurückzog, wurde er verurteilt. Er soll die Frau eine ganze Nacht bedroht und gequält haben.

Anklägerin Sandra Agnoli zeichnete in ihrem Eröffnungsplädoyer das Bild eines immer wieder gewalttätigen Mannes. Mehrfach vorbestraft, hatte es auch in der 2009 geschlossenen Ehe mehrere aktenkundige Vorfälle gegeben. Die erste polizeiliche Wegweisung gab es 2015, zwei Jahre später die nächste, weil er seiner Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte.

Im Sommer vergangenen Jahres gab es die dritte Wegweisung und eine Anklage aufgrund einer Anzeige der Ehefrau. Vor Gericht verweigerte sie allerdings die Aussage, er wurde freigesprochen.

Getrunken und Drogen konsumiert

Die Situation eskalierte im Dezember, als die Frau ihrem Mann mitteilte, dass sie die Scheidung wolle. Am 8. Dezember kam es zu einer „Aussprache“. Laut Anklage behauptete der 44-Jährige, das ganze Haus sei mit Sprengstoff vermint, er könne alles jederzeit in die Luft jagen. Er trank, nahm Kokain und spielte seiner Frau Telefongespräche vor, die sie geführt hatte. Dafür hatte er eine Spy-App am Handy seiner Frau installiert.

Er hielt seiner Frau die Pistole an die Schläfe und vergewaltigte die Frau mehrmals. Der Beschuldigte quälte die Frau die ganze Nacht. In der Früh gestattete er ihr, die damals dreijährige Tochter zur Tagesmutter zu bringen. Die Frau alarmierte die Polizei, die Cobra rückte an und nahm den Mann fest.

Vorwürfe zurückgewiesen

Die Verteidigerin meinte, die Vorwürfe der Frau hätten wohl dazu gedient, dass sie sich Vorteile bei der Scheidung erwartet hätte. Die Drohungen habe es gegeben, auch den Alkohol- und Kokainkonsum gab der Angeklagte zu. Von Vergewaltigung könne aber keine Rede sein, es habe einvernehmlichen Sex gegeben. Ja, sie hätten wegen der Scheidung gestritten, er habe sie auch verbal attackiert, aber nicht geschlagen.

Die Vorwürfe, die Frau vergewaltigt zu haben, wies der Angeklagte bei der Vernehmung durch den dem Schöffensenat vorsitzenden Richter Gernot Kugi vehement zurück. „Haben Sie eine Erklärung für die Vorwürfe?“, fragte der Richter. „Sie wollte mich halt loswerden.“ Warum die beiden dann jetzt wieder zusammenlebten, wollte Beisitzer Christian Liebhauser-Karl wissen. Sie habe gesagt, sie hätte übertrieben, sie habe das nicht gewollt, zudem habe man auch ein gemeinsames Kind. „Und außerdem muss man auch verzeihen können.“

Opfer zog Aussage zurück

Die Exfrau nahm die Vorwürfe gegen den Angeklagten im Zeugenstand zurück. Unter Tränen erklärte sie, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Er sei zu ihr gekommen, es habe einen Streit gegeben, bei dem er gedroht hätte, das Haus anzuzünden. Danach habe man sich wieder versöhnt, gekuschelt. Kugi: „Vor der Polizei haben Sie sehr detailliert ausgesagt, jetzt wollen Sie nicht mehr reden, das ist ein bisschen schwierig.“ Die Zeugin antwortete: „Ich bin gar nicht schwierig, ich habe damals falsch ausgesagt.“ Dass sie dafür bestraft werde, wisse sie. Gefragt, warum sie dann Anzeige erstattet habe, wurde sie vage und ausweichend.

Richter fand erste Angaben glaubwürdig

Den Schuldspruch begründete der Richter damit, dass die Angaben des Opfers bei der Polizei glaubwürdig gewesen seien, damals sei die Erinnerung frisch und ohne Beeinflussung gewesen. Sie habe ihre Angaben bei der kontradiktorischen Einvernahme wiederholt, die ebenfalls schlüssig seien. Auch die mehrfachen Wegweisungen würden auf Gewaltbereitschaft hindeuten.

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin beantragte die sofortige Festnahme des 44-Jährigen. Nach der Verurteilung bestehe erhöhte Gefahr neuerlicher Gewalt. Das Gericht gab dem Antrag statt, zwei Justizwachebeamte brachten den Mann vom Gerichtssaal in die Justizanstalt.