Polizeiauto Motorhaube mit Aufschrift
ORF.at/Carina Kainz
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Chronik

Ausgangsbeschränkung: Kaum Anzeigen

Seit nicht ganz einer Woche gilt die Ausgangsbeschränkung. In Kärnten halten sich viele an diese Regelung, das bestätigt die Polizei. Es gab seit Inkrafttreten der Verordnung am Dienstag erst drei Anzeigen.

Von 20 Uhr bis 6 Uhr in der Früh darf man die eigenen vier Wände nur verlassen, wenn man etwa zur Arbeit muss, spazieren geht oder etwa wenn man familiären Verpflichtungen nachkommt. Weitgehend leer gefegt sind auch die Straßen, Gassen und Gehwege ab 20 Uhr. Nur selten treffen die heimischen Polizisten, die jetzt in der Nacht – wie es heißt deutlich mehr Streifen fahren- auf Spaziergänger oder Autofahrer. Viele würden aber einen triftigen Grund haben, warum sie unterwegs sind, sagte Rainer Dionisio, der Sprecher des Landespolizeikommandos Kärnten: „Es gibt natürlich immer wieder kleinere Beanstandungen. Das heißt, unsere Kollegen treffen immer wieder auf Leute, die die Maßnahmen nicht ganz so ernst nehmen, auf den Mund-Nasenschutz vergessen haben oder auf die Abstandsregeln. Hier reicht oft eine Ermahnung und es gibt kein weiteres Problem, also keine Anzeige.“

Hohe Strafen bei Verstößen

Die Kärntner seien aber diszipliniert, ähnlich wie schon beim ersten Lockdown im Frühjahr, sagte Dionisio: „Trotz aller Kontrollen hat es erst drei Anzeigen gegeben und das hat Leute betroffen, die sich unberechtigt nach 20 Uhr im Freien aufgehalten haben. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass niemand auf die Toleranz der Polizei hoffen darf, wenn er die Vorschriften und Beschränkungen bewusst missachtet. Wenn es erforderlich ist wird die Polizei anzeigen. Und hier sind doch empfindliche Strafen seitens der Gesundheitsbehörden vorgesehen.“ Die Polizeibeamten stellen Verwaltungsanzeigen aus, die dann an die Bezirkshauptmannschaften weitergeleitet werden. Verstößt jemand gegen die Ausgangsbeschränkungen, dann drohen Strafen bis zu 1.450 Euro.