Geschlossene Schützentafeln am Fluss
ORF/Peter Matha
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Chronik

Streit um ausgetrockneten Bach

Einige Hausbesitzer in der Altstadt von Hermagor sitzen auf dem Trockenen. Das Mühlbachgerinne, eine Ableitung vom Gösseringbach, trieb einst Kraftwerk und Mühlen an. Doch nun ist das Bett trocken, Grund sind nicht übertragbare Wasserrechte, die mittlerweile verstorbene Personen innehatten.

Der Mühlbach diente einst auch als Tiertränke und war ein idyllischer Teil des Schützenparks. Immer weniger Wasser kam in den vergangenen Jahren von der Wehranlage, nun ist das Bachbett gänzlich ausgetrocknet. Dass hier jemals wieder Wasser fließen wird ist unwahrscheinlich – dafür gibt es komplizierte rechtliche Gründe.

Hans Jörg Moser am Wehr
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Hans Jörg Moser

Hans Jörg Moser kämpft mit einer Bürgerinitiative dafür, dass der künstliche Seitenarm der Gössering wieder Wasser bekommt: „Wir haben seit 2012 das Wasserbezugsrecht. Seit sechs Jahren ist der Bach minimal geronnen, weil man die Fließmenge gekürzt hat.“

Neuer Eigentümer für Grundstück

Schafe tränken, Garten gießen, das alles geht jetzt nicht mehr, denn beim Wehr bleibt der Schieber zu. Das erste angrenzende Grundstück, durch das das Gerinne fließen sollte, bekam vor mehreren Jahren einen neuen privaten Eigentümer. Über dieses Grundstück fließt nichts mehr. Kurt Rohner, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, kennt den Fall sehr gut.

Die geschlossenen Schützentafeln
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Schützentafeln sind geschlossen und verwachsen

Ein Problem sei, dass das Recht auf Wasser im Mühlbach an Personen hängt oder besser gesagt hing: „Heute ist das schon lange nicht mehr üblich, aber anno dazumal hat es Rechte gegeben, die nicht mit der Anlage zusammenhängen, sondern mit der Person. Das hat es am Mühlbach auch gegeben, vier persönliche Wasserrechte, die nicht übertragbar waren und mit dem Tod aufgehört haben, zu existieren.“

Schützentafel sperrt Wasser ab

Der Fall beschäftigt Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft und Verwaltungsrichter in Kärnten und Wien. Die Mühlbachanrainer haben derzeit nur ein theoretisches Recht auf ihr gefülltes Bächlein. Es handle sich um künstliches Gerinne, das Wasser aus der Gössering bekomme, so Rohner. Oben gebe es zwei Schützentafeln, die mit dem persönlichen Recht verbunden waren. Es gebe derzeit niemanden, der das Recht habe, die Schützentafeln frei zu halten oder so zu manipulieren, dass Wasser wieder fließen könne.

Garten am Bach
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Die Anrainer gossen ihre Gärten mit dem Wasser

Alle Beteiligten müssten Lösung wollen

Der Wasserwirtschaftsexperte hatte schon eine Lösung gesehen, nämlich den Bau eines gemeinsamen Kraftwerkes bei der Wehranlage und gleichzeitige Beseitigung des rechtlichen Wirrwarrs. Doch die Frist dafür sei verstrichen, das Wasserrecht abgelaufen. Ein Kraftwerk könne also nicht mehr errichtet werden, wer jetzt dort etwas mache, wäre mit eine Fuß im Kriminal. Wenn alle Beteiligten eine Lösung wollen, würde man auch eine finden, derzeit sei es aber ziemlich verfahren, so Rohner.