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Wirtschaft

Gastronomie erhält Umsatzersatz

Die Umsatz-Ersatzrichtlinie des Bundes für alle Betriebe, die direkt von Schließungen betroffen sind, ist nun da. Die Betriebe erhalten 80 Prozent des November-Umsatzes aus dem Vorjahr ersetzt. Höchstens aber 800.000 Euro.

Die Wirtschaftskammer zeigt sich zufrieden mit dem Umsatzersatz, wie er seit Freitag 10 Uhr auch in Richtlinien gegossen, vorliegt. Wirte, die Liefer- und Abholservice anbieten, bekommen den 80 prozentigen Umsatzersatz ebenso. Auch jene, die Mitarbeiter in Kurzarbeit haben. Ebenso Beherbergungsbetriebe, die etwa für die Unterbringung von Geschäftsreisenden offen haben. Aktuelle Einnahmen durch Zustell- und Lieferservices werden nicht gegengerechnet, dafür aber bestimmte Coronavirus-Hilfen. Vom Förderbetrag abgezogen werden Landesförderungen, Zahlungen aus dem NPO-Fonds oder zu 100 Prozent garantierte Kredite. Zahlungen aus dem Fixkostenzuschuss – Phase 1 werden aber nicht gegengerechnet.

Als Beispiel: Wenn ein Betrieb im November 2019 100.000 Euro Umsatz hatte, hätte der Betrieb einen Anspruch auf 80.000 Euro Umsatzersatz. Hat das Unternehmen nun beispielsweise einen behafteten Kredit von 50.000 Euro in Anspruch genommen, wird diese Summe vom Maximalbetrag von 800.000 Euro abgezogen. Das heißt, es stünden dann nur mehr 750.000 Euro möglicher Umsatzersatz zur Verfügung. Das würde sich bei allen Klein- und Mittelunternehmen ausgehen, heißt es von der Wirtschaftskammer.

Arbeitsplatzgarantie sonst kein Geld

Ausgenommen vom Umsatzersatz sind Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, jene in einem Sanierungsverfahren sind hingegen anspruchsberechtigt. Im November muss es eine Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter geben, ansonsten gibt es kein Geld. Auch Mischbetriebe bekommen den Umsatzersatz, aber nur von dem Anteil, der zugesperrt werden musste.

Jene Wirte und Beherbergungsbetriebe, die ihr Unternehmen erst im Dezember des Vorjahres oder heuer bis Ende Oktober gegründet haben, bekommen einen aliquoten Anteil aus den heurigen Umsatzsteuervoranmeldungen. Aber mindestens 2300 Euro

Geld in zwei bis drei Wochen

Beantragt werden kann der Umsatzersatz seit heute über Finanzonline bis spätestens Mitte Dezember. Wer rasch beantragt, soll laut Bundesregierung das Geld schon in 14 Tagen oder drei Wochen bekommen. Als Grundlage dienen die Steuerdaten aus dem November des Vorjahres, die der Finanzverwaltung schon vorliegen.

Für jene Betriebe, die zwar nicht direkt von den Schließungen betroffen sind, aber Zulieferer sind und auch massive Umsatzrückgänge haben, soll der Fixkostenzuschuss-2 noch im November zur Verfügung stehen, so Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl in einer Aussendung.