Der Oberste Gerichtshof hatte den ersten Schuldspruch gegen die beiden, einen 26-jährigen Moldawier und einen 30-jährigen Rumänen, wegen Mängeln bei der Urteilsbegründung aufgehoben. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin legten die beiden – anders als beim ersten Mal – ein Geständnis ab.
Die beiden hatten am 11. November 2019 einen Bankomaten an der Außenwand einer Bank in Gundersheim im Gailtal gesprengt. Sie leiteten Gas durch den Geldausgabeschlitz ein und entzündeten es dann. Durch die Sprengung flogen Glassplitter und Trümmer bis zu 15 Meter weit. Doch das Innere des Geldautomaten wurde nicht zerstört. So blieb es nur beim versuchten Diebstahl von 55.000 Euro, allerdings wurde ein Sachschaden von rund 80.000 Euro verursacht.
Männer wurden kurze Zeit nach der Tat festgenommen
Die beiden Männer wurden kurze Zeit nach der Tat bei einer Verkehrskontrolle festgenommen, auch weil gegen den Moldawier bereits eine Schengen-Fahndung vorlag. Er soll aus einem verordneten Hausarrest geflohen sein. Er ist wegen sechs Bankomatsprengungen in Italien bereits verurteilt worden. Den Geldautomaten im Gailtal hätten sie zufällig ausgewählt, sagte er bei der Vernehmung durch die Richterin. Man sei daran vorbeigefahren und sein Freund habe Geldprobleme gehabt.
Die beiden wurden schließlich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu je 26 Monaten Gefängnis verurteilt, zwei Monate weniger als beim Ersturteil. Nach kurzer Beratung mit den Anwältinnen nahmen beide Männer das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.