Landesgericht Klagenfurt außen
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Chronik

Zwei Monate bedingt nach Beziehungsstreit

Ein 23 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Körperverletzung zu zwei Monaten bedingt verurteilt worden. Er hatte im Streit seine damalige Freundin am Verlassen der Wohnung gehindert und sie dabei verletzt. Vom Vorwurf der Nötigung wurde er freigesprochen.

Grundsätzlich gab der Mann alles zu, was ihm Staatsanwältin Doris Kügler vorwarf. Allerdings versuchte er, die ganze Sache möglichst harmlos darzustellen. Die beiden hatten gestritten, dabei sei seine Freundin immer hysterischer geworden. Sie habe geschrien und um sich geschlagen. Daher habe er sie gepackt, auf das Bett geworfen und ihr dann den Mund zugehalten. „Sie wollte aus dem Fenster beziehungsweise vom Balkon springen“, begründete er sein rabiates Vorgehen. Die Wohnung liegt allerdings im Erdgeschoß, wie Richterin Malina Willgruber anmerkte.

Dass er seine Freundin generell grob behandelt und sie ständig bevormundet habe, wie sie nach dem Zwischenfall ausgesagt hatte, wies der Angeklagte zurück. Sie habe das falsch ausgesagt und es auch schon zugegeben. Die junge Frau schrieb einen Brief ans Gericht, in dem sie um einen Tatausgleich ersuchte, sie habe nämlich vor der Polizei nicht ganz die Wahrheit gesagt. Ihr Freund habe ihr den Mund zugehalten, weil sie wie verrückt geschrien habe, sagte sie im Zeugenstand.

Angaben des Angeklagten bestätigt

Die Frau bestätigte, dass sie vor der Polizei nicht die Wahrheit gesagt hatte und die Aussagen des Angeklagten im Wesentlichen richtig seien. Ihr Beweggrund für die falschen Angaben vor der Polizei: „Ich war damals nicht ich.“ An manche Details konnte oder wollte sie sich nicht mehr erinnern. Einen Teil der Vorwürfe habe sie einfach erfunden. „Warum machen Sie das?“, fragte die Richterin. Sie sei so durcheinander gewesen und auch wütend, sagte die Zeugin.

Verfahren wegen Falschaussage droht

Die Staatsanwältin hielt letztlich nur noch den Vorwurf der Körperverletzung aufrecht, die Strafe von zwei Monaten bedingt fiel daher vergleichsweise mild aus. Der junge Mann, der vor einer Woche einen neuen Job gefunden hatte, nahm das Urteil sofort an. Für die Ex-Freundin ist es noch nicht ausgestanden, ihr droht möglicherweise ein Verfahren wegen Falschaussage.