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Gericht

Malaria: Blutspenderin verurteilt

Nach dem Tod einer 84-jährigen Kärntnerin durch eine verseuchte Bluttransfusion ist eine 59 Jahre alte Frau am Montag zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie hatte sich in Uganda mit Malaria angesteckt und danach in Kärnten Blut gespendet. Die 59-Jährige bekannte sich zu Prozessbeginn schuldig.

Die 84-Jährige Kärntnerin erhielt bei einer Hüftoperation eine Bluttransfusion, wurde dadurch mit Malaria infiziert und starb im März 2019 daran. Die Blutspenderin hatte beim Roten Kreuz im Fragebogen den Aufenthalt in Afrika verschwiegen. Ursprünglich war sie sogar wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt worden, der Richter hatte die Anklage aber zurückgewiesen. Nun muss sie sich vor dem Bezirksgericht Spittal verantworten, die Höchststrafe ist ein Jahr Haft.

Malaria: Blutspenderin verurteilt

Nach dem Tod einer 86-jährigen Kärntnerin durch eine verseuchte Bluttransfusion ist eine 59 Jahre alte Frau am Montag zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie hatte sich in Uganda mit Malaria angesteckt und danach in Kärnten Blut gespendet. Die 59-Jährige bekannte sich zu Prozessbeginn schuldig.

„Mir war das alles nicht bewusst“

Gleich zu Prozessbeginn bekannte sich die 59-Jährige schuldig. „Ich habe den Fragebogen vor dem Spenden schnell ausgefüllt, mir war das alles nicht bewusst“, sagte die Angeklagte, die vor Gericht mit den Tränen kämpfte. Die Verteidigerin der Angeklagten meinte, ihre Mandantin habe weder die Kraft noch die finanziellen Mittel für einen langwierigen Prozess. „Sie wird also das tun, was das Rote Kreuz nicht tut, sie wird sich schuldig bekennen und sich verurteilen lassen, obwohl Chancen für einen Freispruch gegeben wären“, sagte die Verteidigerin.

Angeklagte  vor dem Richtertisch
APA/Peter Lindner
Die Angeklagte vor dem Bezirksgericht Spittal an der Drau

Die Verteidigerin brachte ins Spiel, dass die 59-Jährige nach ihrer Erkrankung einem Rotkreuz-Mitarbeiter gemeldet habe, dass sie Blut gespendet hatte. Trotzdem sei die Blutkonserve nicht aus dem Verkehr gezogen worden. Die 59-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1.680 Euro verurteilt.