Prozess gegen Vergewaltiger
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Chronik

13 Jahre Haft für Serienvergewaltiger

Ein 30 Jahre alter Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen neunfacher Vergewaltigung zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zu Beginn des Prozesses gestand der Mann aus einem südostafrikanischen Inselstaat die Vergewaltigungsserie in der Nähe einer Großdiskothek in Klagenfurt.

Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Gernot Kugi, erklärte, der Angeklagte habe sich an körperlich unterlegenen Opfern vergangen, dabei sei er mit extremer Grausamkeit vorgegangen. Das Geständnis sei mildernd gewesen, daher seien die 13 Jahre angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte sitzt vor dem Richtertisch umringt von Fotografen
ORF/Natmessnig
Der 30 Jahre alte Angeklagte, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, muss sich vor Gericht verantworten

Täter führte unauffälliges Leben

Der Angeklagte hatte seinen Opfern ab dem Jahr 2015 immer wieder aufgelauert, meist in der Nähe einer Großdiskothek. Der 30-Jährige schlug meistens spät in der Nacht zu und zerrte die Frauen in einen angrenzenden Maisacker. Bei fünf Fällen blieb es bei einer versuchten Vergewaltigung. In einem weiteren Fall handelte es sich um eine Frau, die der Täter schon gekannt hatte.

Bis auf jenen Fall bekannte sich der 30-Jährige am Donnerstag zu allen Taten schuldig und legte ein Geständnis ab. Auf die Frage von Richter Kugi, warum er das gemacht habe, antwortete der Angeklagte allerdings meist nur wortkarg. „Ich weiß es nicht, ich habe alles vergessen“, sagte der gebürtige Ostafrikaner, der vor seiner Verhaftung ein unauffälliges Leben ohne Vorstrafen geführt hatte.

13 Jahre Haft für Serienvergewaltiger

Ein 30 Jahre alter Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen neunfacher Vergewaltigung zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zu Beginn des Prozesses gestand der Mann aus einem südostafrikanischen Inselstaat die Vergewaltigungsserie in der Nähe einer Großdiskothek in Klagenfurt.

DNA-Partikel führten auf Spur des Täters

Auf die Spur des Täters führte ein DNA-Vergleich. In einem Fall hatte sich das Opfer so heftig gewehrt, dass Hautpartikel des Täters unter den Fingernägeln sichergestellt werden konnten.

Bei einer Routinekontrolle heuer im März wurde die DNA des Täters dann mit jener des 30-Jährigen verglichen. Der DNA-Vergleich ergab Übereinstimmungen bei sieben Opfern, der 30-Jährige wurde in Untersuchungshaft genommen. Seither saß der Mann in Untersuchungshaft.

Zwei Opfer einvernommen

Zwei der Opfer fassten auch den Mut, vor Gericht auszusagen. Beide Frauen leiden seit der Vergewaltigung unter Flashbacks, Panikattacken und trauen sich nicht mehr alleine vor die Türe. Eine von ihnen sprach von Todesängsten, die sie ausgestanden habe. Eine Entschuldigung des Täters würde sie nicht akzeptieren, sagte eines der Opfer auf die Frage des Verteidigers, Hans Gradischnig. Er verzichtete auf weitere Einvernahmen, aus Rücksicht vor den Opfern, wie er meinte.

Laut psychiatrischem Gutachter ist das Trauma, das einige der Frauen durchlebt haben, mit einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Daraufhin erweiterte auch Staatsanwältin Daniela Zupanc die Anklage, was den Strafrahmen auf 15 Jahre erhöhte. Jener Anklagepunkt, zu dem sich der 30-Jährige nicht schuldig bekannte, wurde ausgeschieden und wird gesondert verhandelt.

Staatsanwaltschaft: Kein reumütiges Geständnis

In ihrem Schlussplädoyer forderte Zupanc einen Schuldspruch, gegen den Angeklagten sei in aller Härte vorzugehen. Sein Geständnis sei alles andere als reumütig, sie sprach von einem frechen, respektlosen und pietätlosen Verhalten des Mannes vor Gericht und bezeichnete seine Taten als grausam und abscheulich.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi verurteilte den Mann schließlich zu 13 Jahren Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.