Kühe beim Fressen im Rinderstall
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Chronik

Bauern dürfen während Quarantäne in Stall

Verwirrung hat es um Quarantänebescheide an Gailtaler Bauern gegeben. Sie dürfen das Wohnhaus nicht verlassen, das würde auch das Betreten des Stalls untersagen. Landwirtschaftskammer und Ministerium stellten klar, die Tiere dürfen versorgt werden, auch ohne extra Ansuchen. Das Land ist anderer Meinung.

Hermagor war lange der einzige Kärntner Bezirk ohne Infektionen. Dann ging es aber Schlag auf Schlag, bei einem Almabtrieb und auf privaten Feiern steckten sich bereits 20 Personen an, das Contact-Tracing läuft weiter. Mehr als 150 Personen sind in Heimisolation – mehr dazu in Neuer Coronavirus-Fall an Schule in Hermagor.

Bauern durften nicht in den Stall

Verwirrung hat es um Quarantänebescheide an Gailtaler Bauern gegeben. Sie dürfen das Wohnhaus nicht verlassen, das würde auch das Betreten des Stalls untersagen. Die Landwirtschaftskammer stellte klar, die Tiere dürfen versorgt werden, nur darf es keinen Kontakt mit Betriebsfremden geben.

Betroffene durften nicht in Stall

Alexandra und Martin Zankl aus Würmlach im oberen Gailtal sind unter den betroffenen Landwirten. Seit fünf Tagen sind sie in häuslicher Quarantäne und dürfen das Haus nicht verlassen. Auch nicht, um die Kühe in ihrem Stall zu füttern und zu melken, sagte Bauer Martin Zankl. Haus und Wirtschaftsgebäude seien auf seinem Hof getrennt und nicht angebaut. Deswegen hätten sie den Stall nicht betreten dürfen.

Land hält an Meinung fest

Diesen Standpunkt vertritt das Land als zuständige Behörde nach wie vor, sagte Gerd Kurath für das Land. Der zuständige Bauer müsse externe Leute zum Helfen rufen. Wenn das nicht gehe, müsse er einen Antrag stellen und man könne im Notfall eine Ausnahme machen.

Laut Landwirtschaftskammer sei das nicht nötig. Weil bei den betroffenen Kontaktpersonen in den bäuerlichen Betrieben Verunsicherung bezüglich der Auswirkungen der verhängten Quarantäne herrschte, habe er mit Bezirkshauptmann Heinz Pansi gesprochen, so Kammer-Präsident Johann Mößler. Das Missverständnis habe man ausräumen können. „Von der Behörde wurde zu keiner Zeit ein Verbot ausgesprochen, dass der Stall nicht betreten werden darf. Der Stall beziehungsweise die betrieblichen Einrichtungen, die unmittelbar zum Hof gehören, dürfen betreten werden. Dies wurde den betroffenen Personen im Rahmen des Contact Tracings auch so mitgeteilt“, so Pansi.

Kein Kontakt mit Dritten

Die tägliche Versorgung der Tiere durch die Betriebsführerfamilie sei sichergestellt, sagte Mößler. Darüber hinaus sei bereits im März bzw. April seitens Bundesministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in Absprache mit dem Gesundheitsministerium klargestellt worden, dass für die systemrelevante Landwirtschaft eine Arbeitsquarantäne gelte.

Diese sehe vor, dass die Bewirtschaftung der Betriebe unter Einhaltung der Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen auch im Fall einer Quarantäne möglich sei. Grundvoraussetzung dafür sei, dass es zu keinen Kontakten mit betriebsfremden Personen komme, so die Kammer. Das bedeutet zum Beispiel für die betroffenen Milchbauern, melken ja, Kontakt mit dem Milchwagenfahrer nein.

Köstinger: Rechtslage klar

Landwirtschaftsministerin Köstinger reagierte in einer Aussendung auf die vermeintliche Verwirrung, die offenbar in Kärnten herrsche. Die Rechtslage sei klar und eindeutig, selbstverständlich dürfen Bäuerinnen und Bauern, die in Quarantäne seien, weiterhin ihr Vieh versorgen und ihre Felder bestellen. „Das nennt man Arbeitsquarantäne, ist seit dem Frühjahr klargestellt und vom Gesundheitsministerium auch bestätigt.“

Sie appellierte an die lokalen Behörden, „keine überbordenden Regelungen zu verordnen, die bundesgesetzlich nicht gedeckt“ seien, so Köstinger. Die Landwirtschaft sei systemrelevant für die Versorgung des Landes. Entscheidend sei, dass es keinen Kontakt mit betriebsfremden Personen gebe. Die Arbeit am eigenen Hof, auf den eigenen Flächen und im eigenen Stall sei unbestritten möglich.

FPÖ: Überzogene Maßnahmen

FPÖ-Obmann Gernot Darmann sagte am Montag in einer Aussendung, mit überzogenen Maßnahmen bei der Eindämmung des Coronavirus rufe die Bundesregierung wachsendes Unverständnis hervor. Im Bezirk Hermagor dürften Landwirte ihren Stall nicht betreten, weil sie Kontakt mit Coronavirus-Infizierten hatten und daher in Quarantäne sind. Ihre sachlich begründete Absonderung werde aber derart skurril ausgedehnt, dass die Landwirte nur einen ans Wohnhaus angebauten Stall betreten dürfen. Das sei praxisfremd.

Team Kärnten: Ohne Fingerspitzengefühl

Team-Kärnten-Chef Gerhard Köfer sagte in einer Aussendung, die Anordnung, dass Landwirte mit einem aufrechten Quarantänebescheid das Stallgebäude nicht mehr betreten dürfen, wenn es nicht an das Wohnhaus anschließe, sei unangebracht. Nach dem Mega-Grenzstau beim Karawankentunnel erlebe man das nächste abschreckende Beispiel, wie widersinnig, weltfremd und überschießend gewisse Behörden agierten.