Die Urteile des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin lauten: Zwei Jahre und zehn Monate Haft für Tilo Berlin, Geldstrafe und 18 Monate bedingt für Heinrich Pecina. Josef Kircher erhielt ein Jahr, die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Strafen für Berlin und Kircher fielen niedriger aus als im ersten Rechtsgang.
Zusatzstrafe wurde niedriger
Sanin begründete dies damit, dass inzwischen weitere Verurteilungen erfolgt seien, die Zusatzstrafe daher niedriger ausfallen müsse. Das Geständnis Berlins sei mit berücksichtigt worden, obwohl es offenbar genau an die vorliegenden Unterlagen angepasst worden sei. Bei Pecina blieb die Zahl der Tagsätze mit 720 gleich, pro Tag muss er 200 Euro zahlen, das ist halb so viel wie beim ersten Mal. Dazu kommt eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten. Die Verteidiger gaben keine Erklärung ab, auch der Staatsanwalt nicht, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Ersturteil teilweise aufgehoben
Die drei Angeklagten waren schon vor drei Jahren verurteilt worden, das Verfahren musste aber neuerlich durchgeführt werden, weil der Oberste Gerichtshof das Ersturteil teilweise aufgehoben hatte. Staatsanwalt Andreas Höbl warf den drei Angeklagten Untreue und Betrug vor – mehr dazu in Aufhebung eines Hypo-Urteils empfohlen (kaernten.ORF.at; 5.4.2019).
Die Hypo hatte die Kosten für die Fairness Opinion (ein Gutachten für die Bayerische Landesbank, die Anteile kaufen wollte, Anm.) in Höhe von netto 3,8 Mio. Euro selbst bezahlt. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Kärntner Landesholding als Verkäuferin der Bank diese Kosten tragen hätte müssen. Das Geld floss über mehrere Scheinrechnungen an Pecinas Unternehmen Vienna Capital Partners (VCP). Für den Staatsanwalt ist das Untreue, was VCP-Chef Heinrich Pecina als einziger Beschuldigter von Anfang an zugegeben hatte.
Tilo Berlin hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, Josef Kircher und Heinrich Pecina Berufungen. Die Staatsanwaltschaft hat kein Rechtsmittel angemeldet.