Im März 2019 wurde am Betriebsgelände in Ferlach ein Versuch mit Knallgas durchgeführt. Es kam zu einer Explosion, Metalltrümmer töteten einen Mitarbeiter, ein zweiter wurde schwer verletzt. Laut Staatsanwaltschaft seien mehrere Vorschriften missachtet worden, daher seien die Angeklagten für den Tod des Mitarbeiters verantwortlich. Dabei stützt sich die Staatsanwaltschaft auf das Gutachten eines Sachverständigen. Laut diesem habe die Versuchsanordnung nicht der Regel der Technik entsprochen. Auch sei die Risikobeurteilung mangelhaft gewesen, denn Knallgas sei hoch entzündlich.
Die Verteidiger hingegen warfen dem Sachverständigen grobe inhaltliche Fehler vor. Sie beantragten bei der letzten Verhandlung Ende Juli die Bestellung eines anderen Sachverständigen. Dies lehnte Richter Manfred Herrnhofer aber ab. Zweimal wurde das Verfahren bereits vertagt.
Video von anderem Experiment als Beweis
Am Donnerstag soll – auf Antrag der Staatsanwaltschaft – ein Video gezeigt werden. Auf diesem sei ein ähnlicher Brennversuch, der einen Monat vor dem Unglück durchgeführt wurde, zu sehen. Das Video soll beweisen, dass notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht ergriffen worden seien. Außerdem sollen ein Mitarbeiter des Arbeitsinspektorats, sowie weitere Zeugen gehört werden. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.