Polizeiauto fährt aus der Einfahrt der Waffenfabrik Glock in Ferlach
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Chronik

Glock-Prozess wird fortgesetzt

Am Landesgericht Klagenfurt wird am Donnerstag der Prozess um eine tödliche Gasexplosion im Ferlacher Glock-Werk fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft drei ehemaligen leitenden Mitarbeitern grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Alle drei bekannten sich bis jetzt nicht schuldig.

Im März 2019 wurde am Betriebsgelände in Ferlach ein Versuch mit Knallgas durchgeführt. Es kam zu einer Explosion, Metalltrümmer töteten einen Mitarbeiter, ein zweiter wurde schwer verletzt. Laut Staatsanwaltschaft seien mehrere Vorschriften missachtet worden, daher seien die Angeklagten für den Tod des Mitarbeiters verantwortlich. Dabei stützt sich die Staatsanwaltschaft auf das Gutachten eines Sachverständigen. Laut diesem habe die Versuchsanordnung nicht der Regel der Technik entsprochen. Auch sei die Risikobeurteilung mangelhaft gewesen, denn Knallgas sei hoch entzündlich.

Die Verteidiger hingegen warfen dem Sachverständigen grobe inhaltliche Fehler vor. Sie beantragten bei der letzten Verhandlung Ende Juli die Bestellung eines anderen Sachverständigen. Dies lehnte Richter Manfred Herrnhofer aber ab. Zweimal wurde das Verfahren bereits vertagt.

Video von anderem Experiment als Beweis

Am Donnerstag soll – auf Antrag der Staatsanwaltschaft – ein Video gezeigt werden. Auf diesem sei ein ähnlicher Brennversuch, der einen Monat vor dem Unglück durchgeführt wurde, zu sehen. Das Video soll beweisen, dass notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht ergriffen worden seien. Außerdem sollen ein Mitarbeiter des Arbeitsinspektorats, sowie weitere Zeugen gehört werden. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.